Ehre und Intimsphäre Archive

Höchstrichterlicher Freispruch für einen Journalisten

Das Bundesgericht spricht in BGer 6B_633/2008 vom 09.03.2009 einen Journalisten vom Vorwurf der üblen Nachrede (Art. 173 StGB)  frei, der in der “Roten Anneliese” einen Anwalt in zwei nebenberuflichen Funktionen diffamiert haben soll.

Der Freispruch gründet u.a. darauf, dass der Journalist die ihm vorgeworfenen Äusserungen gar nicht gemacht habe: (more…)

Mörgele / Mengele

Das Eidgenössische Finanzdepartement teilt die prozessuale Erledigung in dieser leidigen Angelegenheit mit (vgl. dazu einen früheren Beitrag). Die Medienmitteilung lautet wie folgt:

Bern, 29.01.2009 – Nationalrat Christoph Mörgeli und die Schweizerische Eidgenossenschaft haben die beim Bundesgericht anhängige Auseinandersetzung im Zusammenhang mit dem unter der Bezeichnung “Mörgele / Mengele” bekannten Fall durch Vergleich erledigt. Über den Inhalt des Vergleichs haben die Parteien Stillschweigen vereinbart.
Nationalrat Christoph Mörgeli und die Schweizerische Eidgenossenschaft haben die beim Bundesgericht anhängige Auseinandersetzung im Zusammenhang mit dem unter der Bezeichnung “Mörgele / Mengele” bekannten Fall durch Vergleich erledigt. Über den Inhalt des Vergleichs haben die Parteien Stillschweigen vereinbart.

Dürfen die schweigen? Wieso schweigen, wenn es doch publik werden wird?

Kassensturz-Schuldsprüche im Wesentlichen bestätigt

Im Jahr 2003 hatten Mitarbeiter des Kassensturz heimlich in einer Privatwohnung Beratungsgespräche zwischen einem Lockvogel und Versicherungsvertretern gefilmt und später ausgestrahlt.

Das Obergericht des Kantons Zürich verurteilte W. (Chefredaktor SF DRS), X. (Redaktionsleiter Kassensturz) und Y. (Redaktorin Kassensturz) des Aufnehmens fremder Gespräche im Sinne von Art. 179bis Abs. 1 und 2 StGB sowie der Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte im Sinne von Art. 179quater Abs. 1 und 2 StGB schuldig. Z. (Journalistin SF DRS) wurde des unbefugten Aufnehmens von Gesprächen im Sinne von Art. 179ter Abs. 1 StGB und der Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte im Sinne von Art. 179quater Abs. 1 StGB schuldig gesprochen.

Das Bundesgericht (BGer 6B_225/2008 vom 07.10.2008) bestätigt die Schuldsprüche im Wesentlichen (s. den Beitrag im Tages-Anzeiger), erkennt aber bezüglich der Verurteilungen wegen Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte (Art. 179quater StGB) eine Verletzung des Anklageprinzips: (more…)

An Trölerei grenzende Argumentation?

Das Bundesgericht hatte in einem heute online gestellten Urteil (BGer 6B_30/2008 vom 30.05.2008) zu beurteilen, ob folgender Satz aus der Korrespondenz zwischen dem Präsidenten einer kommunalen Sozialhilfebehörde und einer Leistungsempfängerin ehrverletzend sei:

“Ich würde in Zukunft etwas vorsichtiger sein mit Anschuldigungen und Drohungen”

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