Parteiischer und ausländerfeindlicher Oberrichter?
Das Bundesgericht weist eine Beschwerde ab, mit der u.a. geltend gemacht wurde, der vorsitzende Richter der Vorinstanz sei nicht unparteiisch und nicht unbefangen (BGer 6B_582/2011 vom 15.03.2012). Das Bundesgericht stellt die Rüge wie folgt dar:
Er bringt vor, Oberrichter A., welcher die Berufungsverhandlung als Vorsitzender geleitet habe, sei aufgrund seiner Funktion als Sekretär der politischen Partei “Schweizer Demokraten” der Stadt Zürich und seines Amtes als Gemeinderat der Stadt Zürich als Vertreter dieser Partei im vorinstanzlichen Verfahren befangen gewesen. (more…)