Das Bundesgericht bejaht den auf Tötung gerichteten Eventualvorsatz des Täters, der mehrfach sehr intensiv mit der Faust gegen den Kopf des Opfers schlägt (BGer 6B_643/2011 vom 26.01.2012). Zudem hatte sich das Bundesgericht zum Beschleunigungsgebot zu äussern:
Zur Wissenskomponente (E. 2.3.3):
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Im Kanton Bern wurde ein wegen Exhibitionismus vorbestrafter Mann wegen versuchter sexuellen Handlungen mit einem Kind und wegen sexueller Belästigung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt. Zudem wurde eine stationäre Massnahme i.S.v. Art. 59 StGB angeordnet. Das Bundesgericht heisst seine Beschwerde unter Verweis auf die Verhältnismässigkeit (Art. 56 Abs. 3 StGB) gut (BGer 596/2011 vom 19.01.2012).
Das Bundesgericht betont, dass die Bedeutung der Anlasstat in die Angemessenheitsprüfung einzubeziehen ist: [weiterlesen] »
Das Bundesgericht kassiert die Abweisung eines Urlaubsgesuchs zufolge angeblicher Fluchtgefahr, die mit abstrakten und einseitigen Überlegungen “begründet” wurde (BGer 6B_577/2011 vom 12.01.2012). Entscheidend war, dass die bisherigen 19 Beziehungsurlaube problemlos verlaufen waren und sich an den Umständen nichts geändert hat: [weiterlesen] »
Die beschwerdefreudige Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft unterliegt erneut vor Bundesgericht (BGer 6B_488/2011 vom 27.12.2011). Diesmal beanstandete sie die Strafzumessung und die Gewährung des bedingten Strafvollzugs. Für beide Fragen wollte sie berücksichtigt wissen, dass gegen den Beschuldigten ein neues Verfahren in einem anderen Kanton eröffnet wurde. Die Vorinstanz hatte die entsprechenden Akten aus dem Recht gewiesen (!).
Das Bundesgericht differenziert zwischen Strafzumessungs- und Vollzugsfragen. Es hält fest, dass ein neues Verfahren bei der Strafzumessung nicht berücksichtigt werden darf: [weiterlesen] »
Ein Beschwerdeführer erreichte vor Verwaltungsgericht einen Rückweisungsentscheid. Gewehrt hatte er sich gegen die Aufhebung einer ambulanten Massnahme wegen Aussichtslosigkeit. Das Verwaltungsgericht verweigerte ihm trotz “Obsiegens” eine Parteientschädigung. Das Bundesgericht qualifiziert dies als willkürlich (BGer 6B_720/2011 vom 27.12.2011): [weiterlesen] »
Das Bundesgericht äussert sich in BGer 6B_497/2011 vom 22.12.2011) zum Strafmilderungsgrund von Art. 48 lit. a Ziff. 4 StGB.
Es legt zunächst dar, was unter Gehorsam und Abhängigkeit im Sinne der zitierten Bestimmung zu verstehen ist: [weiterlesen] »
Die Bundesanwaltschaft führt ein Strafverfahren gegen einen Beschuldigten, der sich während der Untersuchungshaft das Leben nahm. Im Hinblick auf beschlagnahmte Vermögenswerte verlangten die Erben des Beschuldigten Akteneinsicht, die sie mittels Beschwerde durchsetzen mussten (BStGer BB.2011.78 vom 05.12.2011). Die Erwägungen des Bundesstrafgerichts begründen den Verdacht, dass die Fachkompetenz der BA noch ausbaufähig sein könnte:
Vorliegend zu Bemerkungen Anlass gibt der Umstand, dass die Beschwerdegegnerin im Rahmen des vorliegenden Beschwerdeverfahrens der I. Beschwerdekammer Kopien sämtlicher Verfahrensakten übermachte, in deren überwiegende Teile die Beschwerdeführer nach Ansicht der Beschwerdegegnerin gerade nicht Einsicht nehmen sollten. Die bisherige Praxis der I. Beschwerdekammer liess es nicht zu, dass diese von Aktenstücken Kenntnis nimmt, welche einer Partei nicht offen gelegt werden sollen (…). An dieser Praxis ist auch unter dem Geltungsbereich der neuen Strafprozessordnung festzuhalten (…). Entsprechend wurde die der I. Beschwerdekammer eingereichte Gesamtheit der Verfahrensakten von dieser ohne Kenntnisnahme deren Inhalts an die Beschwerdegegnerin retourniert (E. 1.).