Im Kanton Bern wurde ein Geschäftsmann wegen wegen Geldwäscherei ( Art. 305bis StGB) verurteilt, weil er für seinen Chauffeur einen von einem Berner Notar ausgestellten Check über CHF 120,000.00 bei einer Bank einlöste. Das Bundesgericht kassiert die Verurteilung, weil es das Verhalten des Beschwerdeführers lediglich als leichtfertig und damit nicht als vorsätzlich qualifiziert ( BGer 6B_321/2010 vom 25.08.2010; Fünferbesetzung, keine BGE-Publikation): [weiterlesen] »
Das Bundesgericht heisst eine Laienbeschwerde gut, mit welcher die Einziehung von gefälschten Briefmarken als unverhältnismässig gerügt wurde ( BGer 6B_356/2010 vom 14.07.2010): [weiterlesen] »
Nach einem neuen Urteil des Bundesgerichts ( BGer 6B_426/2010 vom 22.07.2010), stellt es einen technischen Strafzumessungsfehler vor, wenn ein nach Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens erfolgtes Geständnis strafmindernd berücksichtigt wird:
Der Beschwerdegegner bestritt seine Taten bis zum Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens vollumfänglich und trug mithin nach den Ausführungen im angefochtenen Entscheid mit seinem Geständnis im Berufungsverfahren weder zur Vereinfachung und Verkürzung des Verfahrens noch zur Sachverhaltsabklärung und Wahrheitsfindung bei. [weiterlesen] »
Ein kantonales Gericht hat einem Verurteilten nebst einer bedingten Geldstrafe als Hauptstrafe die Jagdberechtigung als Nebenstrafe verweigert ( Art. 20 JSG). Strittig vor Bundesgericht ( BGer 6B_17/2010 vom 06.07.2010) war, ob der Vollzug der Nebenstrafe bedingt aufgeschoben werden könne. Dass im revidierten Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuchs (AT StGB) im Rahmen des bedingten Vollzugs Nebenstrafen nicht mehr erwähnt werden, erachtete die Vorinstanz als qualifiziertes Schweigen, während der Beschwerdeführer darin eine ausfüllungsbedürftige Lücke sah. Das Bundesgericht folgt ihm: [weiterlesen] »
Das Bundesgericht kassiert ein kantonales Urteil, mit dem der Beschwerdeführer zu schwer bestraft wurde ( BGer 6B_323/2010 vom 23.06.2010). Die Vorinstanz hat möglicherweise Fehler bei der Bildung der Gesamtstrafe gemacht, diese aber jedenfalls ungenügend begründet. Dazu das Bundesgericht: [weiterlesen] »
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