Ein kantonales Gericht hat einem Verurteilten nebst einer bedingten Geldstrafe als Hauptstrafe die Jagdberechtigung als Nebenstrafe verweigert ( Art. 20 JSG). Strittig vor Bundesgericht ( BGer 6B_17/2010 vom 06.07.2010) war, ob der Vollzug der Nebenstrafe bedingt aufgeschoben werden könne. Dass im revidierten Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuchs (AT StGB) im Rahmen des bedingten Vollzugs Nebenstrafen nicht mehr erwähnt werden, erachtete die Vorinstanz als qualifiziertes Schweigen, während der Beschwerdeführer darin eine ausfüllungsbedürftige Lücke sah. Das Bundesgericht folgt ihm: [weiterlesen] »
Wer sich selbst unbefugterweise eine Bonusauzahlung überweisen lässt, macht sich gemäss Bundesgericht auch dann der Veruntreuung schuldig, wenn er für die Auslösung der Zahlung bloss kollektivzeichnungsberechtigt ist und einen zweiten Berechtigten mitunterzeichnen lassen muss ( BGer 6B_596/2009 vom 25.05.2010): [weiterlesen] »
Das Bundesgericht kassiert einen Entscheid, mit welchem eine kleine Verwahrung ( Art. 59 StGB) ohne weitere Begründung der Verhältnismässigkeit um fünf Jahre verlängert wurde ( BGer 6B_951/2009 vom 26.02.2010).
Das Bundesgericht setzt sich in einem ersten Teil des Urteils ausführlich mit Fragen über den Beweiswert von gerichtlichen und privaten Gutachten sowie über denjenigen von Berichten behandelnder Ärzte auseinander. Prozessual ist dabei zu beachten, dass es sich dabei um Beweiswürdigungsfragen handelt, die das Bundesgericht nur auf Willkür hin überprüft: [weiterlesen] »
Das Bundesgericht kassiert ein Strafurteil, weil es die Strafart und die Strafhöhe ungenügend begründet hat ( BGer 6B_839/2009 vom 16.02.2010). Zur Frage, ob eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe auszufällen sei, ruft das Bundesgericht in Erinnerung, dass für Strafen von sechs Monaten bis zu einem Jahr die Geldstrafe im Vordergrund stehe. Bei der Wahl der Sanktionsart [weiterlesen] »
Das Bundesgericht schützt ein Urteil der Vorinstanz, welche den Beschwerdeführer wegen Pornografie ( Art. 197 Ziff. 3 StGB) zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten und einer vollzugsbegleitenden ambulanten Therapie verurteilt hat ( BGer 6B_947/2010 vom 06.01.2010).
Das Bundesgericht zum Strafmass: [weiterlesen] »
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