Strafen / Massnahmen Archive

Nachträgliche Verwahrung

Das Bundesgericht heisst eine Beschwerde der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich gut, die sich für die nachträgliche Verwahrung eines zu 20 Jahren Zuchthaus verurteilten Mörders einsetzte (BGer 6B_404/2011 vom 02.03.2012; Fünferbesetzung). Gestützt auf ein Gutachten aus dem Jahr 1992 war damals auf eine Verwahrung verzichtet worden. Seit dem Strafende im Oktober 2010 befindet sich der Verurteilte in Sicherheitshaft.

Anders als die kantonale Justiz erkennt das Bundesgericht auf revisionsrechtlich relevante neue Tatsachen, die es auf ein Gutachten aus dem Jahr 2009 stützt: (more…)

Von schlafendem Richter verwahrt?

Ein Beschwerdeführer wehrt sich erfolgreich gegen die nachträgliche Anordnung der Verwahrung (BGer 6B_487/2011 vom 30.01.2012. Keinen Erfolg hatte er mit der Rüge, nicht durch ein ordentlich besetztes Gericht im Sinne von Art. 30 Abs. 1 BV und Art. 6 Ziff. 1 EMRK angehört worden zu sein, weil ein Richter während des Plädoyers für einige Sekunden eingeschlafen sei. Woran das gelegen haben mag, diskutiert das Bundesgericht zum Glück nicht:

Ein Sekundenschlaf – so wie vom Beschwerdeführer geschildert – beeinträchtigt die Fähigkeit nicht, einer Verhandlung in ihrer Gänze bewusst und aufmerksam zu folgen bzw. deren wesentlichen Teil aufzunehmen. Das gilt umso mehr, als den teilnehmenden Richtern die Stellungnahme des Anwalts des Beschwerdeführers zum Antrag auf nachträgliche Anordnung der Verwahrung in schriftlicher Form vorlag. Spekulativ ist das weitere Vorbringen in der Beschwerde, die fragliche Richterperson sei während der Verhandlung möglicherweise mehrmals in einen Sekundenschlaf gefallen. Darauf ist nicht einzugehen (E. 1.3).

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Mehrfach bundesrechtswidrige Strafzumessung

Das Obergericht des Kantons Aargau muss sich nach einer zweiten gutgeheissenen Beschwerde zum dritten Mal mit demselben Fall befassen. Während es beim ersten Versuch Beweismittel zu Unrecht verwertete (s. dazu BGE 137 I 218 und meinen früheren Beitrag), ist es beim zweiten Versuch bei der Strafzumessung und deren Begründung gleich mehrfach bundesrechtswidrig vorgegangen (BGer 6B_475/2011 vom 30.01.2012). Das Bundesgericht ist dabei sogar von Amts wegen eingeschritten. Die Kritik des Bundesgerichts lässt sich wie folgt zitieren:

Die Vorinstanz bewertet sowohl das Verschulden in Bezug auf die Betäubungsmitteldelikte als auch das Verschulden betreffend das Fahren in fahrunfähigem Zustand als erheblich. Ihre Überlegungen sind nicht schlüssig, und die Freiheitsstrafe von 13 Monaten ist im Ergebnis nicht überprüfbar (E. 1.4.3.1)

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Von der Verhältnismässigkeit stationärer Massnahmen

Im Kanton Bern wurde ein wegen Exhibitionismus vorbestrafter Mann wegen versuchter sexuellen Handlungen mit einem Kind und wegen sexueller Belästigung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt. Zudem wurde eine stationäre Massnahme i.S.v. Art. 59 StGB angeordnet. Das Bundesgericht heisst seine Beschwerde unter Verweis auf die Verhältnismässigkeit (Art. 56 Abs. 3 StGB) gut (BGer 596/2011 vom 19.01.2012).

Das Bundesgericht betont, dass die Bedeutung der Anlasstat in die Angemessenheitsprüfung einzubeziehen ist: (more…)