Nachträgliche Verwahrung
Das Bundesgericht heisst eine Beschwerde der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich gut, die sich für die nachträgliche Verwahrung eines zu 20 Jahren Zuchthaus verurteilten Mörders einsetzte (BGer 6B_404/2011 vom 02.03.2012; Fünferbesetzung). Gestützt auf ein Gutachten aus dem Jahr 1992 war damals auf eine Verwahrung verzichtet worden. Seit dem Strafende im Oktober 2010 befindet sich der Verurteilte in Sicherheitshaft.
Anders als die kantonale Justiz erkennt das Bundesgericht auf revisionsrechtlich relevante neue Tatsachen, die es auf ein Gutachten aus dem Jahr 2009 stützt: (more…)