Im Kanton Bern wurde ein Geschäftsmann wegen wegen Geldwäscherei ( Art. 305bis StGB) verurteilt, weil er für seinen Chauffeur einen von einem Berner Notar ausgestellten Check über CHF 120,000.00 bei einer Bank einlöste. Das Bundesgericht kassiert die Verurteilung, weil es das Verhalten des Beschwerdeführers lediglich als leichtfertig und damit nicht als vorsätzlich qualifiziert ( BGer 6B_321/2010 vom 25.08.2010; Fünferbesetzung, keine BGE-Publikation): [weiterlesen] »
Das Bundesgericht bestätigt die Verurteilung eines jungen Automobilisten, der bei einem Rennen auf einer öffentlichen Strasse die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren hat und dabei ein korrekt entgegenkommendes Fahrzeug erfasst hat, dessen Insassen zu Tode kamen ( BGer 6B_168/2010 vom 04.06.2010).
Strittig war vor Bundesgericht das Wissenselement des Vorsatzes ( Art. 12 Abs. 2 StGB). Dazu das Bundesgericht: [weiterlesen] »
Die NZZ berichtet über einen Entscheid des Obergerichts des Kantons Zürich, das in einem Mehrheitsentscheid beschlossen hat, einen Fall, der sich vor vier Jahren ereignet hatte, vom Berufungsverfahren direkt an die Staatsanwaltschaft zurückzuweisen, weil die Anklageschrift lückenhaft sei. [weiterlesen] »
Ein Beschwerdeführer legte dem Bundesgericht folgenden Sachverhalt vor:
Trotz entzogenen Führerausweises fuhr er mit einem Personenwagen von Italien kommend bis zum Schweizer Zoll in Castasegna, wo ihn die Grenzbeamten anhielten und kontrollierten. Das Zollgebäude bzw. die Kontrollstelle befindet sich rund 35 Meter hinter der italienisch-schweizerischen Grenze und somit auf Schweizer Territorium. Für die 35 Meter lange Fahrt wurde der Beschwerdeführer zunächst mit Strafmandat zu 20 Tagen Haft und einer Busse von CHF 5,000.00 verurteilt. Auf Einsprache hin wurde er zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je CHF 870.00 sowie zu einer Busse von CHF 5,000.00 verurteilt. Die nächste Instanz verurteilte ihn dann noch zu einer Busse von CHF 2,000.00.
Das Bundesgericht heisst seine Beschwerde nun teilweise gut. Den geltend gemachten Sachverhaltsirrtum (unklarer Grenzverlauf) lässt es aber nicht gelten: [weiterlesen] »
Das Bundesgericht ( BGer 6B_549/2008 vom 03.02.2009, zur BGE-Publikation vorgesehen) kassiert den Freispruch eines Psychoanalytikers, der einer späteren Straftäterin (versuchte vorsätzliche Tötung) eine “Unbedenklichkeitserklärung” ausgestellt hatte und so ermöglichte, dass sie wieder in den Besitz der damals beschlagnahmten späteren Tatwaffe kam. Angeklagt war bzw. ist der Psychoanalytiker wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung.
Die Vorinstanz hatte den Freispruch im Wesentlichen damit begründet, dass die Täterin bei der Tatbegehung auch eine andere Schusswaffe bei sich hatte, die zuvor nie beschlagnahmt worden war. Deshalb sei die Unbedenklichkeitserklärung für den Eintritt des tatbestandsmässigen Erfolgs nicht relevant gewesen. [weiterlesen] »
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