amtliche Verteidigung Archive

Zwangsverteidigung

Das Bundesstrafgericht weist die Beschwerde eines vom Klienten unerwünschten amtlichen Verteidigers ab, der die Bundesanwaltschaft nach ehrenrührigen Äusserungen des Mandanten erfolglos um Entlassung ersucht hatte (BStGer BB.2011.141 vom 07.02.2012; Art. 134 Abs. 2 StPO). Das Bundesstrafgericht vergleicht die Aufgabe eines Verteidigers mit derjenigen eines Artzes, der ja auch

verpflichtet ist, auch den – gegen den Arzt selber – aggressiven oder gewalttätigen Patienten weiter zu behandeln (E. 2.2).

Die Rechtsgrundlage für die Zwangsverpflichtung der Anwälte nennt das Bundesstrafgericht nicht. Sie findet sich wohl in Art. 12 lit. g BGFA.

Amtliche Verteidigung im Jugendstrafverfahren

Das Bundesgericht weist eine Beschwerde der Jugendanwaltschaft ab, die sich durch alle Instanzen dagegen wehrte, dass ein im Tatzeitraum 15-jähriger Beschuldigter (schwere Sexualdelikte) amtlich verteidigt werden soll (BGE 1B_504/2011 vom 06.12.2011; Publikation in der AS vorgesehen). Das Bundesgericht lässt offen, ob die Jugendanwaltschaft überhaupt zur Beschwerde berechtigt ist und weist sie – soweit es eintritt – ab.

Bezüglich Eintreten verweist das Bundesgericht auf seine Rechtsprechung, wonach auch die Behördenbeschwerde eines rechtlich geschützten Interesses bedarf (was mir nicht einleuchtet, aber mit meinem total veralteten Staatsverständnis zu tun hat): (more…)

Verteidigerdilemma / Schuldinterlokut

Das Bundesgericht weist eine Beschwerde ab, in welcher ungenügende Verteidigung geltend gemacht wurde (BGer 6B_172/2011 vom 23.12.2011). Der Beschwerdeführer machte

geltend, seine beiden Verteidiger, von welchen er im erstinstanzlichen Verfahren vertreten worden sei, hätten in ihren Plädoyers vor dem Bezirksgericht Antrag auf vollumfänglichen Freispruch gestellt, ohne für den Fall eines Schuldspruchs – abgesehen von einigen kurzen Bemerkungen – zur Strafzumessung Stellung zu nehmen. Sie seien hiezu vom Bezirksgericht auch nicht aufgefordert worden. Damit sei er im erstinstanzlichen Verfahren ungenügend verteidigt worden (E. 1.1).

Das Bundesgericht äussert sich zunächst in allgemeiner Form zum Verteidigerdilemma und den (damit verbundenen) richterlichen Fürsorgepflichten. (more…)

Amtliche Verteidigung zu Unrecht verweigert

Das Bundesgericht heisst die Beschwerde eines Beschuldigten gut, der vergeblich um amtliche Verteidigung ersucht hatte (BGer 1B_477/2011 vom 04.01.2012). Der Entscheid setzt sich ausführlich mit dem Verhältnis zwischen der notwendigen und der amtlichen Verteidigung auseinander. Als bemerkenswert erscheint mir, dass das Bundesgericht auch mögliche Entwicklungen des Verfahrens einbezieht und einen Grund für die amtliche Vertretung des Beschuldigten darin sieht, sich gegen solche Entwicklungen verteidigen zu können:

Dans ces conditions particulières, on peut admettre que le recourant encourt une peine privative de liberté dont la durée n’est pas négligeable. Il n’est pas certain qu’il s’expose à une peine de plus d’un an, mais il pourrait légitimement redouter une peine de l’ordre de celles mentionnées à l’art. 132 al. 3 CPP. De nouveaux éléments pourraient en outre rapidement causer des difficultés pour établir les faits ou qualifier juridiquement l’infraction et l’intéressé pourrait se trouver démuni pour se défendre contre les accusations dont il fait l’objet. Certes, la plaignante agit elle-même sans avocat, mais si les charges devaient s’accroître elle pourrait être appuyée par le Ministère public, qui soutiendra l’accusation. On peut donc également admettre que l’assistance d’un mandataire est justifiée pour sauvegarder les intérêts du prévenu. (more…)