Strafverteidigung Archive

Marketing für Strafverteidiger von Kleinkriminellen

Wenn ein Anwalt seinen Berufskollegen erklärt, wie sie ihren Kanzleistandort wählen sollen (Anwaltsrevue 3/2012, 133):

So macht es beispielsweise für den hauptsächlich als Strafverteidiger von Kleinkriminellen tätigen Anwalt wenig Sinn, seine Kanzlei in einer noblen Wohngegend zu platzieren, in der seine Mandanten schon von Weitem erkannt werden und sich deshalb unwohl fühlen dürften.

Danke, Herr Kollege, aber Sie (dürften) irren. So unwohl fühlen sich Kleinkriminelle gerade in noblen Wohngegenden gar nicht, jedenfalls nicht so unwohl wie Strafverteidiger. Schon von Weitem erkannt zu werden, mögen sie aber tatsächlich nicht, zumal sie oft nur deshalb einen Strafverteidiger brauchen.

Gefährlicher Anwaltsberuf

Immer wieder wird versucht, Anwälte wegen pointierten Äusserungen in Gerichtsverfahren strafrechtlich zu verfolgen. Ein Beispiel zeigt BGer 6B_666/2011 vom 12.03.2012. In einem Scheidungsverfahren verwendete eine Anwältin folgenden Satz in einer Rechtsschrift:

Die ‘Bestätigung’ von Herrn H. vom 2. Juni 2008 (…) und die daraus abgeleitete Behauptung sind unzulässige Noven. Das Schreiben wurde unter vom Rekurrenten bestellt (oder gar von ihm persönlich aufgesetzt) und ist eine blosse Parteibehauptung.

(more…)

Post- und Fernmeldeüberwachung: Statistik 2011

Das EJPD präsentiert die Statistik 2011 zur Post- und Fernmeldeüberwachung:

  • Medienmitteilung
  • Statistik ab 1998
  • Detaillierte Statistik 2011 (Excel)
  • Sehr zu empfehlen ist das Excel-Sheet, aus dem detailliertere Informationen hervorgehen und das Ergebnisse zu Tage fördert, die zumindest erstaunlich sind. So erfreuen sich etwa die Antennensuchläufe immer grösserer Beliebtheit, obwohl etliche Kantone (zum Beispiel Zürich im Jahr 2011) ganz darauf zu verzichten scheinen.

    Anwältin hinter Trennscheibe

    Ein Beschuldigter forderte erfolglos die Auswechslung seiner amtlichen Verteidigerin. Vor Bundesgericht (BGer 1B_639/2011 vom 08.02.2012) machte er folgendes geltend:

    Es sei sehr verletzend, dass sie sich mit ihm nur via eine Trennscheibe unterhalte, zumal es nicht um ein Gewaltdelikt gehe. Eine effektive Verteidigung sei aber auch aufgrund ihrer Eingabe vom 4. November 2011 nicht mehr gewährleistet. Diese lese sich wie eine pointierte Eingabe gegen den eigenen Klienten. Dem Mandanten werde in markigen Worten zum Vorwurf gemacht, dass er von seinem Recht zur Aussageverweigerung Gebrauch mache. Ferner werde ihm unterstellt, er suche den Fehler stets bei anderen. Es werde ihm mehrfach Zwängerei vorgeworfen. Es sei insgesamt deutlich spürbar, dass die amtliche Verteidigerin sehr in Rage sei, sich über den eigenen Klienten enerviert habe und ihn geradezu schlecht mache (E. 1.3).

    (more…)