Im Strafverfahren gegen den mutmasslichen Rütlibomber liegen sich wieder einmal Amtsstellen des Bundes in den Haaren (s. den NZZ-Beitrag). Der UR verfügt die Herausgabe von Akten, die der Geheimdienst unter Berufung auf den Quellenschutz nicht herausgeben will. Es geht um Akten, welche die Kantonspolizei Aargau produziert haben soll. Auf die “allfällige Beschwerde” des damaligen DAP tritt das Bundesstrafgericht nicht ein. Es sei nicht zuständig, Meinungsverschiedenheiten zwischen Instanzen des Bundes zu lösen (BStGer BB.2009.82 vom 14.01.2009): [weiterlesen] »
Die Bundesanwaltschaft orientiert mit heutiger Medienmitteilung relativ detailliert über eine Anklage, welche die Bundesanwaltschaft Ende September 2008 dem Bundesstrafgericht überwiesen hat. Angeklagt sind zehn Personen, die sich wegen Verdachts auf Beteiligung an bzw. Unterstützung einer kriminellen Organisation (Art. 260ter StGB) und wegen Verdachts der qualifizierten Geldwäscherei (Art. 305bis Ziff. 2 lit. a evt. c StGB) verantworten müssen.
Die Medienmitteilung beleuchtet interessante Einzelheiten des “Geschäfts”-Modells der Angeklagten und ihrer Hintermänner: [weiterlesen] »
Einer Medienmitteilung der Bundesanwaltschaft ist zu entnehmen, dass “im Zusammenhang mit
Das Bundesgericht hebt erneut ein Urteil des Bundesstrafgerichts (BB.2006.130 vom 10.10.2007)
auf und ordnet an, dass die auf einem Bankkonto beschlagnahmten Vermögenswerte freizugeben sind.
Das Bundesgericht bestätigt seine Rechtsprechung (BGE 128 IV 145), wonach die Einziehung von Vermögenswerten nur angeordnet werden kann, wenn die Anlasstat unter die schweizerische Gerichtsbarkeit fällt (E. 2). Daran ändere Art. 24 BetmG im Grundsatz nichts. Zu prüfen war allerdings auch die weitreichende Gerichtsbarkeit nach Art. 260ter StGB (krimnielle Organisation).
In einer Medienmitteilung vom 18. März 2008 orientiert die Bundesanwaltschaft über den Stand der Oil-for-Food-Verfahren (s. meinen Beitrag aus dem Jahr 2005). Die Medienmitteilung beginnt mit einem Lob an die eigene Adresse:
Die Bundesanwaltschaft steht mit diesem Resultat im internationalen Vergleich ausgesprochen gut da.
Ausgesprochen gut bezieht sich wohl weniger auf die eigentliche strafrechtliche Seite, sondern auf die eingezogenen Vermögenswerte, die mit “bisher über CHF 17 Mio.” beziffert werden. Über die Ergebnisse im Strafpunkt bleibt die Medienmitteilung vage. Wenn man sie aber errechnet, kommt man zum Ergebnis, dass knapp 90% der Verfahren eingestellt wurden: [weiterlesen] »
Dank eines Artikels im Tages-Anzeiger erfahren wir wieder einmal über den aktuellen Stand des alten Roschacher-Profilierungsversuchsverfahrens gegen Mitglieder der Hells Angels MC Zürich u.a. wegen OK-Verdachts (s. meine früheren Beiträge). Bedenklich stimmen die abgedruckten Insiderinformationen aus der Bundesanwaltschaft:
[Der Bundesanwalt] habe vor, sagen Insider – koste es, was es wolle – die Hells Angels wegen organisierter Kriminalität (OK) anklagen zu können. «Beyeler setzt enormen Druck auf», bestätigt ein Mitglied der Bundesanwaltschaft, «etwas anderes als eine Anklage wegen organisierter Kriminalität darf es nicht geben. Man will nicht wahrhaben, dass der Fall viel kleiner ist, als man sich ihn erträumt hat.»
Der Tages-Anzeiger führt ein wenig erhellendes Gespräch mit dem abtretenden Bundesstrafrichter Bertossa, der sich aufführt, als stünde er vor seiner Wahl als was auch immer. Der Rundumschlag umfasst folgendes:
Und weil auch folgende Themen gerade trendy sind:
Und wofür hat sich Bertossa eingesetzt, der als Bundesstrafrichter dem Vernehmen nach ausgezeichnete Arbeit verrichtet hat?
Ich habe den grösseren Teil meiner Energie stets drauf verwendet, die Kriminalität der Mächtigen zu bekämpfen.
WOW und erst noch politisch korrekt: die Kritik gegen den abgewählten Justizminister und gegen die Führung der UBS übt Bertossa wohlweislich nicht als Magistrat, sondern als Bürger. Man will sich ja nicht dem Vorwurf aussetzen, die Gewaltenteilung zu verletzen.