Das deutsche Bundesverfassungsgericht beurteilt Hausdurchsuchungen, die aufgrund illegal erworbener Kenntnisse (Steuer-CD) angeordnet werden, als zulässig (BVerfG 2 BvR 2101/09 vom 09.11.2010; s. auch die entsprechende Pressemitteilung vom 30.11.2010). Es ordnet die Frage der Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten ein:
Ob und inwieweit Tatsachen, die einem Beweisverwertungsverbot unterliegen, zur Begründung eines Anfangsverdachts einer Durchsuchung herangezogen werden dürfen, betrifft vielmehr die Vorauswirkung von Verwertungsverboten und gehört in den größeren Zusammenhang der Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten (…). Insoweit ist anerkannt, dass Verfahrensfehlern, die ein Verwertungsverbot für ein Beweismittel zur Folge haben, nicht ohne weiteres Fernwirkung für das gesamte Strafverfahren zukommt (…) (Rn 42).
Im Ergebnis steht allerdings nur fest, dass der für eine Hausdurchsuchung notwendige Anfangsverdacht auch auf illegal erworbene Erkenntnisse beruhen darf. Allfällige Verwertungsverbote beziehen sich allein auf die Schuldfrage und sind vom Sachrichter zu prüfen.
DAV (Deutscher Anwaltverein) und SAV (Schweizerischer Anwaltsverband) warnen in einer gemeinsamen Erklärung vor dem Kauf von Steuersünder-CD’s durch den Staat. Aus der Erklärung:
Der Kauf von gestohlenen Daten durch die Obrigkeit verleiht dem Datendieb eine ungerechtfertigte Legitimation. Der Staat fährt taktisch wie moralisch auf der gleichen Schiene wie der Dieb. [weiterlesen] »
In der heute erschienenen NZZaS (kostenpflichtig) nimmt die Justizministerin den Faden auf, den Sie unlängst zusammen mit den kantonalen Finanzdirektoren zu spinnen begonnen hat (vgl. meinen früheren Beitrag). Es geht darum, den inländischen Fiskus dem ausländischen gleichzustellen:
Es stellt sich die Frage, ob wir nicht auch im Inland längerfristig auf die Unterscheidung von Steuerbetrug und schweren Fällen von Steuerhinterziehung verzichten sollen.
Was “schwere Steuerhinterziehung” sein könnte, erläutert sie wie folgt: [weiterlesen] »
Als Datendieb würde ich Bankkundendaten auch der Eidg. Steuerverwaltung und den kantonalen Steuerämtern anbieten.
Die Schweizer geben sich zwar noch empört über ihre deutschen Kollegen, senden aber Signale aus, welche den Kauf ”Ihrer” Daten finanzieren und rechtfertigen können: [weiterlesen] »
Die Steueraffäre Deutschland-Liechtenstein (s. meine früheren Beiträge), wird bekanntlich auch in den USA zur Kenntnis genommen. Kürzlich hat Daniel J. Mitchell (Senior Fellow bei Cato Institute) einen lesenswerten Artikel im Magazin FP Foreign Policy (Ausgabe März 2008) veröffentlicht, in dem er darlegt, dass (und wie) letztlich alle von Steueroasen profitieren.
Während die schweizerische Politik in möglichen Abwehrstrategien gegen den längst ausgelösten Angriff auf das Bankgeheimnis umher irrt, scheint Mitchell optimistischer zu sein:
In der gestern ausgestrahlten Arena von SF trat der ehemalige deutsche Finanzminister Hans Eichel auf und versuchte zu erklären, dass die Schweiz europäische zivilsatorische Standards verletze, wenn sie weiterhin bei Steuerhinterziehung keine Rechtshilfe gewähre. Zustimmung fand er bei einer Vertreterin der SP Schweiz.
Eichel anerkannte (immerhin), dass es eine interne Angelegenheit der Schweiz sei, wie sie ihr Recht setzt und wie sie ihre Staatsbürger behandlt. Er verlange selbstverständlich nicht, dass die Schweiz das Bankgeheimnis aufhebe, wenn Schweizer in den Verdacht der Steuerhinterziehung geraten. Er verlange “bloss”, dass sich Deutsche, die sich nach deutschem Recht verdächtig machen, nicht hinter dem hier geltenden Bankgeheimnis verstecken können. Er verlangt damit, dass Deutsche von den schweizerischen Behörden anders behandelt bzw. diskriminiert werden. Was Eichel von der Schweiz fordert, kann er freilich nicht einmal von den Mitgliedstaaten der EU (insb. Oesterreich, Luxemburg, Belgien aber auch UK) verlangen. Das Europarecht schreibt den Mitgliedstaaten in unzähligen Bereichen ausdrücklich vor (vgl. etwa Art. 12 EGV), dass das inländische Recht auch auf die EU-Ausländer angewendet werden muss.
Wohl mit der Vorahnung, dass es eine Frage der Zeit ist bis auch der Finanzplatz Schweiz in die Steueraffäre (s. meine früheren Beiträge) hineingezogen wird, beginnt auch hierzulande die Diskussion um die Rechtmässigkeit der Datenbeschaffung durch den Bundesnachrichtendienst (vgl. Schnüffler ausserhalb der Rechtsnorm [TA] oder Auch die Schweiz als Ziel des Bundesnachrichtendienstes? [NZZ]).
Zu Recht wird die Frage aufgeworfen, ob wohl auch “unsere” Dienste Informanten bezahlen würden. Der Tages-Anzeiger weist darauf hin, dass dafür ja wenigstens für den Inlandnachrichtendienst bald eine gesetzliche Grundlage in Kraft treten wird (vgl. meine Beiträge zu BWIS II):