In der gestern ausgestrahlten Arena von SF trat der ehemalige deutsche Finanzminister Hans Eichel auf und versuchte zu erklären, dass die Schweiz europäische zivilsatorische Standards verletze, wenn sie weiterhin bei Steuerhinterziehung keine Rechtshilfe gewähre. Zustimmung fand er bei einer Vertreterin der SP Schweiz.
Eichel anerkannte (immerhin), dass es eine interne Angelegenheit der Schweiz sei, wie sie ihr Recht setzt und wie sie ihre Staatsbürger behandlt. Er verlange selbstverständlich nicht, dass die Schweiz das Bankgeheimnis aufhebe, wenn Schweizer in den Verdacht der Steuerhinterziehung geraten. Er verlange “bloss”, dass sich Deutsche, die sich nach deutschem Recht verdächtig machen, nicht hinter dem hier geltenden Bankgeheimnis verstecken können. Er verlangt damit, dass Deutsche von den schweizerischen Behörden anders behandelt bzw. diskriminiert werden. Was Eichel von der Schweiz fordert, kann er freilich nicht einmal von den Mitgliedstaaten der EU (insb. Oesterreich, Luxemburg, Belgien aber auch UK) verlangen. Das Europarecht schreibt den Mitgliedstaaten in unzähligen Bereichen ausdrücklich vor (vgl. etwa Art. 12 EGV), dass das inländische Recht auch auf die EU-Ausländer angewendet werden muss.
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