Hells Angels Archive

Bundesanwaltschaft abgestraft

Das Bundesstrafgericht straft die Bundesanwaltschaft in einem teilweise gutgeheissenen Beschwerdeentscheid ab, indem es sie über ein paar Grundzüge des Strafprozessrechts aufklärt (BStGer BB.2011.32 vom 23.08.2011):

Im vorliegenden Fall blieb unbestritten, dass eine strafrechtliche Einziehung der beim Beschwerdeführer beschlagnahmten Waffen gestützt auf Art. 69 Abs. 1 StGB nicht zur Diskussion steht. Vielmehr ordnete die Beschwerdegegnerin an, die beschlagnahmten Waffen seien der Kantonspolizei Solothurn zwecks Entscheids über deren weitere Verwendung bzw. deren allfällige Herausgabe an den Beschwerdeführer zu übergeben (act. 1.1, Ziff. 2 des Verfügungsdispositivs). Offensichtlich hielt die Beschwerdegegnerin es für angezeigt, die waffenrechtlich zuständige Administrativbehörde über das weitere Schicksal der beschlagnahmten Waffen entscheiden zu lassen und dem Beschwerdeführer die Herausgabe der bei ihm beschlagnahmten Waffen weiterhin zu verwehren. Die Vorgehensweise der Beschwerdegegnerin hat jedoch zur Folge, dass aufgrund der nunmehr verfügten Einstellung kein strafrechtlicher Beschlagnahmegrund mehr besteht, währenddem die für eine allfällige waffenrechtliche Beschlagnahme zuständige Behörde ihrerseits noch gar keinen gültigen Beschlagnahmetitel erlassen konnte. (more…)

Fast vergessen: der Strafprozess gegen die Hells Angels

Dank eines Artikels im Tages-Anzeiger erfahren wir wieder einmal über den aktuellen Stand des alten Roschacher-Profilierungsversuchsverfahrens gegen Mitglieder der Hells Angels MC Zürich u.a. wegen OK-Verdachts (s. meine früheren Beiträge). Bedenklich stimmen die abgedruckten Insiderinformationen aus der Bundesanwaltschaft:

[Der Bundesanwalt] habe vor, sagen Insider – koste es, was es wolle – die Hells Angels wegen organisierter Kriminalität (OK) anklagen zu können. «Beyeler setzt enormen Druck auf», bestätigt ein Mitglied der Bundesanwaltschaft, «etwas anderes als eine Anklage wegen organisierter Kriminalität darf es nicht geben. Man will nicht wahrhaben, dass der Fall viel kleiner ist, als man sich ihn erträumt hat.»

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Neue Urteile des Bundesstrafgerichts

Auch die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat eine Reihe neuer Urteile ins Netz gestellt. Die Strafkammer hat dieses Jahr erst drei Urteile erlassen, die sich hier finden. Alle Urteile der Strafkammer wurden ans Bundesgericht weitergezogen. Erfolgreich war allerdings nur ein Beschwerdeführer (s. dazu meinen früheren Beitrag), wobei eine Beschwerde noch hängig ist.

Von den neuen Urteilen der Beschwerdekammer ist dasjenige in Sachen Hells Angels von breiterem Interesse (BB.2006.5). Der (angebliche) Eigentümer einer beschlagnahmten Harley Davidson verlangte erfolgos deren Herausgabe. Aus den Erwägungen:

Demnach ist im jetzigen Zeitpunkt des Verfahrens ein hinreichender Tatverdacht in Bezug auf den Bestand einer kriminellen Organisation gemäss Art. 260ter StGB innerhalb der „Hells Angels MC Zürich“ zu bejahen, was vom Beschwerdeführer nicht bestritten wird (E. 3.2).

Dass Bundesstrafgericht liess es genügen, dass gegen einen Dritten (B.) hinreichender Tatverdacht bestehe:

Da der Beschwerdeführer den daraus abgeleiteten hinreichenden Tatverdacht gegen B. nicht bestreitet, kann auf eine weitergehende Überprüfung verzichtet werden. Damit besteht auch ein hinreichender Tatverdacht, dass sich B. persönlich an der innerhalb der „Hells Angels MC Zürich“ mutmasslich bestehenden, kriminellen Organisation beteiligt bzw. diese unterstützt hat (E. 3.3).

Hells Angels MC Zürich als kriminelle Organisation?

Das Bundesstrafgericht hat eine Beschwerde der Bundesanwaltschaft gegen eine Verfügung eidg. Untersuchungsrichteramts gutgeheissen (BB.2006.11 vom 10.05.2006), das die Beschlagnahme eines Motorrads und eines Geldbetrags von CHF 40,000.00 aufgehoben hatte. Für das Bundesstrafgericht war der Verdacht der kriminellen Organisation hinreichend konkret, so dass die beiden Vermögenswerte nun beschlagnahmt bleiben.