In einer Medienmitteilung vom 18. März 2008 orientiert die Bundesanwaltschaft über den Stand der Oil-for-Food-Verfahren (s. meinen Beitrag aus dem Jahr 2005). Die Medienmitteilung beginnt mit einem Lob an die eigene Adresse:
Die Bundesanwaltschaft steht mit diesem Resultat im internationalen Vergleich ausgesprochen gut da.
Ausgesprochen gut bezieht sich wohl weniger auf die eigentliche strafrechtliche Seite, sondern auf die eingezogenen Vermögenswerte, die mit “bisher über CHF 17 Mio.” beziffert werden. Über die Ergebnisse im Strafpunkt bleibt die Medienmitteilung vage. Wenn man sie aber errechnet, kommt man zum Ergebnis, dass knapp 90% der Verfahren eingestellt wurden: [weiterlesen] »
Gemäss Medienmitteilung des EJPD will der Bundesrat die Grundsatzfrage, ob Beschwerden gegen die Erteilung internationaler Amtshilfe zulässig sind, “vertieft abklären”. Er beauftragte die Verwaltung zu prüfen, ob die gesetzlichen Bestimmungen über den Rechtsschutz bei der Erteilung internationaler Amtshilfe geändert werden müssen. Die nicht ganz neue Frage wurde im Zusammenhang mit den “Oil-for-food”-Untersuchungen des IIC, dem das seco bei Banken eingeholte Unterlagen zugestestellt hatte, wieder aktuell.
Gemäss Tagesanzeiger Online droht eine Welle von Strafverfahren gegen rund 40 Unternehmen in der Schweiz (vgl. dazu meinen früheren Beitrag). Die Akten sind nun offenbar bei der Bundesanwaltschaft, die aber noch keine Verfahren eröffnet hat.
Die potentiell betroffenen Unternehmen, die ja aus dem veröffentlichten Bericht bekannt sind, werden es den Behörden danken, dass Ihnen so viel Zeit eingeräumt wird, sich auf allfällige Verfahren vorzubereiten. Meine Prognose daher: Der Zug ist für die Strafverfolger längst abgefahren, was sie selbstverständlich nicht daran hindern wird, lastwagenweise Beweismittel sicherzustellen, bevor die Verfahren dann wieder eingestellt werden.
NZZ Online berichtet über den heute veröffentlichen Schlussbericht der Volcker-Kommission zum “Oil for food”-Skandal und die in diesem Zusammenhang in der Schweiz laufenden vier Untersuchungsverfahren.