Dass Roman Polanski (s. meinen früheren Beiträge) nun nicht ausgeliefert wird, ist mittlerweile bekannt. Ich beschränke mich daher auf ein paar Links:
Klar erscheint, dass der Fall nun politisch gelöst wurde, natürlich nicht ohne Unterlegung von juristischen Argumenten, die jedoch kaum zu überzeugen vermögen. Nun, politisch wäre der Fall schon zu lösen gewesen, bevor er zum Fall wurde.
Das kalifornische Appellationsgericht gibt Roman Polanski laut Los Angeles Times einen Tipp, wie die drohende Auslieferung umgangen werden könnte:
Warum beantragst Du nicht ein Abwesenheitsverfahren?
Das Bundesstrafgericht, II. Beschwerdekammer, teilte gestern mit:
Die II. Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat die Beschwerde von Roman Polanski gegen die Auslieferungshaft mit Entscheid vom 24. November 2009 gutgeheissen.
Das Gericht erachtete die von Polanski angebotene Kaution von CHF 4,5 Millionen als ausreichend, um zusammen mit anderen flankierenden Massnahmen (Abgabe der Ausweispapiere, Hausarrest unter Electronic Monitoring) die nach wie vor als hoch eingestufte Fluchtgefahr nach menschlichem Ermessen zu bannen. Dabei erwog das Gericht, dass es sich bei diesem Betrag um einen substantiellen Anteil des Vermögens von Polanski handelt. Angesichts seines fortgeschrittenen Alters stünde bei Verlust der Kaution die Möglichkeit der (Wieder-)Anhäufung von Vermögen in dieser Höhe nicht von vornherein fest.
Gegen den vorliegenden Entscheid kann Beschwerde an das Bundesgericht erhoben werden.
Für weitere Details wird auf den Entscheid RR.2009.329 (siehe Homepage des Bundesstrafgerichts: www.bstger.ch) verwiesen.
Den Entscheid habe ich online nicht gefunden. Immer spannend ist es hingegen, die Beiträge und Diskussionen auf WSJ zu verfolgen.
Unter diesem Titel kommentiert Daniel Binswanger im Magazin treffend die Auslieferungsposse um Roman Polanski. Binswanger trat am Freitag auch in der Arena auf, in der viel über Rechtsstaatlichkeit geeifert wurde. Die Unschuldsvermutung, die ein zentrales Institut des Rechtsstaats darstellt, wurde explizit nie erwähnt. Nur der Regisseur Rolf Lyssy wagte es, die im Auslieferungsverfahren keine Rolle spielenden Vorwürfe gegenüber Polanski zu hinterfragen. Damit dürfte er sich freilich die Empörung der Moralisten zugezogen haben.
Was in den Medien an rechtlichen Informationen geboten wurde und wird, ist mehr als dürftig. Die moralischen Fragen haben die politischen und die juristischen wie üblich verdrängt. Willkommen im Moralstaat Schweiz.
In rechtlicher Hinsicht hier noch ein kleiner Nachtrag. Gemäss EJPD (s. meinen letzten Beitrag) befindet sich Roman Polanski in provisorischer Auslieferungshaft. Gemeint ist wohl die vorsorgliche Auslieferungshaft gemäss Art. 13 des Auslieferungsvertrags CH-USA. dessen Ziff. 1 wie folgt lautet:
In dringenden Fällen kann jede Vertragspartei die vorläufige Verhaftung des Verfolgten beantragen. Ein Antrag auf vorläufige Haft oder ein Antrag auf deren Verlängerung wird entweder auf diplomatischem Weg oder unmittelbar zwischen dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement und dem Justizdepartement der Vereinigten Staaten gestellt.
Kann 30 Jahre nach der Tat Dringlichkeit geltend gemacht werden gegenüber einem “Flüchtigen”, der sich regelmässig in der Schweiz aufhält?
Lesenswert übrigens auch das TA-Interview mit NR Daniel Vischer.
Gemäss Tages-Anzeiger hat die Zürcher Polizei gestern Roman Polanski gestützt auf einen internationalen Haftbefehl und eine Weisung des EJPD verhaftet. Das EJPD erklärt dazu folgendes:
Das hätte man ja wohl auch anders lösen können. Aber wer seit Jahren alles tut, um den Staatsanwälten und der Polizei unkontrollierbare Macht zu verleihen, sollte sich nicht wundern. Die Affäre Tinner lässt grüssen.