Wenige Tage nach dem Erscheinen der schriftlichen Urteilsbegründung teilt die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich laut NZZ mit, dass sie auf die Berufung verzichtet:
Die Anklagebehörde, die am kommenden Dienstag genauer informieren wird, begründet den Verzicht auf Berufung damit, dass nach sorgfältiger Prüfung der schriftlichen Urteile des Bezirksgerichts Bülach die Erfolgschancen bei einer Fortsetzung des Verfahrens zu den behandelten Anklagepunkten als zu gering erschienen seien. Staatsanwalt Christian Weber führt dazu weiter aus, das Urteil mache deutlich, dass die Gerichte bei der strafrechtlichen Beurteilung von komplexen wirtschaftlichen Vorgängen und Entscheidungen zurückhaltend seien. Dies sei besonders dann der Fall, wenn dem Angeklagten weder eine ungerechtfertigte Bereicherungsabsicht vorgeworfen noch nachgewiesen werden könne.
Der Grund für die Zurückhaltung der Gerichte könnte ja darin liegen, dass der klassische Wirtschaftsstraftatbestand des Betrugs nun mal Bereicherungsabsicht voraussetzt. Das müsste man sich aber überlegen, bevor man unter lautem Mediengetöse wenig aussichtsreiche Anklagen erhebt und die Angeklagten einem Druck aussetzt, der oft kaum erträglich ist.
Ich weiss, diese Frage stellt man als Strafverteidiger, der in jedem Gerichtsverfahren sein Honorar und seine Auslagen beziffern und rechtfertigen muss, nicht. Umso begrüssenswerter ist es, wenn sich wenigstens die Politik ab und zu danach erkundigt. So geschehen im Kanton Zürich, wo der Regierungsrat zu den Kosten des SAirGroup-Strafprozesses Auskünfte erteilen musste. Von den rund CHF 10 Mio. entfielen auf die internen Personalkosten CHF 5.3 Mio:
Das sind stolze Zahlen. Einem Offizialverteidiger zahlt der Staat demnach etwa den gleichen Stundenansatz wie einem Swissair-Staatsanwalt. Der Offizialverteidiger hat davon allerdings seine ganze Infrastruktur samt Personalkosten zu zahlen. Viel wichtiger als der Stundenansatz ist aber, dass dem Offizialverteidiger nur die Stunden bezahlt werden, die das Gericht als begründet und angemessen erkennt.
Weil die Anwälte nichts so fürchten wie die Kürzung ihrer Kostennoten, machen sie einen nicht unerheblichen Teil ihres Aufwands gar nicht erst geltend. Dazu kommt, dass man sich nicht gern als Anwalt outet, der vielleicht ein bisschen länger braucht, bis er das Wesentliche erkannt und die richtige Verteidigungsstrategie gefunden hat. Und schliesslich will man ja nicht als unverschämter Abzocker gelten, zumal ein solcher Ruf zur Kürzung jeder weiteren Kostennote führt. Diese Mechanismen führen dazu, dass die Waffengleichheit, die immerhin aus Art. 6 Ziff. 1 EMRK abgeleitet wird, im Strafprozess zur leeren Floskel degeneriert.
Quelle: NZZ Nr. 166 vom 20.07.2007, 41.
Die Staatsanwaltschaft hat gemäss NZZ Berufung gegen das Urteil angemeldet, behält sich aber vor, das Rechtsmittel nach Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung zu beschränken.
Das Bezirksgericht Bülach hat sämtliche Beschuldigten freigesprochen. Auf einen Teil der Anklage ist es nicht eingetreten.
Dazu folgende erste Reaktionen:
Meine Prognose im Fall SAirGroup hat sich übrigens als völlig falsch herausgestellt.
Während in Bülach die letzten Plädoyers der Verteidiger gehört werden, gelangt die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats an die Medien. Im Zusammenhang mit den Zahlungen der SAirGroup an Sabena hörte sie bekanntlich die (a.) Bundesräte Leuenberger und Deiss an (s. meinen früheren Beitrag) und liess gestern nun folgendes mitteilen:
Die GPK-S ist zum Schluss gekommen, dass die betroffenen Bundesräte weder Einfluss auf den Verwaltungsrat der SAirGroup nahmen noch sonst wie ihren Kompetenzrahmen überschritten. Das Gespräch vom 2. Februar 2001 zwischen dem damaligen Verwaltungsratspräsidenten der SAirGroup und den beiden Bundesräten umfasste keine neuen wesentlichen Fakten, die eine Entscheidung des Verwaltungsrates der SAirGoup über die fragliche Zahlung hätte beeinflussen können. Folge dessen sieht die GPK-S keinen weiteren Handlungsbedarf in dieser Angelegenheit.
Honegger hat das Gespräch sicher einfach falsch verstanden und die beiden Bundesräte hatten ja bestimmt auch keine Meinung zu den Zahlungen noch zu sonst was. Und das Timing der Medienmitteilung war sicher rein zufällig.
Gemäss einem Beitrag des Tages-Anzeiger kostet der SAirGroup Strafprozess mehrere Millionen Franken:
Der Leiter der auf Wirtschaftsdelikte spezialisierten Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich, Christian Weber, veranschlagt alleine die externen Kosten für das Verfahren auf vier bis fünf Millionen Franken.
Externe Kosten von vier bis fünf Millionen? Auf eine Million mehr oder weniger kommt es offenbar nicht an, v.a. wenn man – im Gegensatz zu SAirGroup – ohnehin über nahezu unbeschränkte Mittel verfügt. Staatsanwälte haben das Privileg, das zu tun, was sie den Beschuldigten vorwerfen. Im Gegensatz zu diesen obliegen ihnen keine finanziellen Verpflichtungen, die sie verletzen könnten.
Während im “Gerichtssaal” in Bülach die Verteidiger plädieren, treten die beiden Bundesräte Leuenberger und Deiss vor die Medien und dementieren die Aussagen des Beschuldigten Erivc Honegger.
Die beiden Bundesräte waren von einer Subkommission der GPK zur Rolle des Bundesrats beim Swissair-Debakel befragt worden. Dabei sollen sie ausgesagt haben, «in keiner Art und Weise» bei der Swissair zugunsten einer Zahlung an die Sabena interveniert und auch keinen Druck ausgeübt zu haben (vgl. dazu den ausführlichen Beitrag der NZZ).
Das Beweisverfahren in Bülach ist abgeschlossen. Honegger wird sich dagegen verfahrensrechtlich nicht mehr wehren können. Was ihm bleibt ist allenfalls, selbst auch nochmals vor die Medien zu treten. Das Ganze zeigt einmal mehr, wie absurd dieser Prozess ist. Dass sich die beiden sonst so stilsicheren Bundesräte vor Urteilsverkündung auch noch öffentlich zu Wort melden, bestätigt die Auffassung der bisher aufgetretenen Verteidiger, es handle sich hier um einen reinen Schauprozess. Ja was denn sonst?