SAirGroup Archive

SAirGroup: Die Politik meldet sich erneut

Während in Bülach die letzten Plädoyers der Verteidiger gehört werden, gelangt die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats an die Medien. Im Zusammenhang mit den Zahlungen der SAirGroup an Sabena hörte sie bekanntlich die (a.) Bundesräte Leuenberger und Deiss an (s. meinen früheren Beitrag) und liess gestern nun folgendes mitteilen:

Die GPK-S ist zum Schluss gekommen, dass die betroffenen Bundesräte weder Einfluss auf den Verwaltungsrat der SAirGroup nahmen noch sonst wie ihren Kompetenzrahmen überschritten. Das Gespräch vom 2. Februar 2001 zwischen dem damaligen Verwaltungsratspräsidenten der SAirGroup und den beiden Bundesräten umfasste keine neuen wesentlichen Fakten, die eine Entscheidung des Verwaltungsrates der SAirGoup über die fragliche Zahlung hätte beeinflussen können. Folge dessen sieht die GPK-S keinen weiteren Handlungsbedarf in dieser Angelegenheit.

Honegger hat das Gespräch sicher einfach falsch verstanden und die beiden Bundesräte hatten ja bestimmt auch keine Meinung zu den Zahlungen noch zu sonst was. Und das Timing der Medienmitteilung war sicher rein zufällig.

SAirGroup-Strafprozess: Mehrere Millionen Verfahrenskosten

Gemäss einem Beitrag des Tages-Anzeiger kostet der SAirGroup Strafprozess mehrere Millionen Franken:

Der Leiter der auf Wirtschaftsdelikte spezialisierten Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich, Christian Weber, veranschlagt alleine die externen Kosten für das Verfahren auf vier bis fünf Millionen Franken.

Externe Kosten von vier bis fünf Millionen? Auf eine Million mehr oder weniger kommt es offenbar nicht an, v.a. wenn man – im Gegensatz zu SAirGroup – ohnehin über nahezu unbeschränkte Mittel verfügt. Staatsanwälte haben das Privileg, das zu tun, was sie den Beschuldigten vorwerfen. Im Gegensatz zu diesen obliegen ihnen keine finanziellen Verpflichtungen, die sie verletzen könnten.

SAirGroup-Strafprozess immer absurder

Während im “Gerichtssaal” in Bülach die Verteidiger plädieren, treten die beiden Bundesräte Leuenberger und Deiss vor die Medien und dementieren die Aussagen des Beschuldigten Erivc Honegger.

Die beiden Bundesräte waren von einer Subkommission der GPK zur Rolle des Bundesrats beim Swissair-Debakel befragt worden. Dabei sollen sie ausgesagt haben, «in keiner Art und Weise» bei der Swissair zugunsten einer Zahlung an die Sabena interveniert und auch keinen Druck ausgeübt zu haben (vgl. dazu den ausführlichen Beitrag der NZZ).

Das Beweisverfahren in Bülach ist abgeschlossen. Honegger wird sich dagegen verfahrensrechtlich nicht mehr wehren können. Was ihm bleibt ist allenfalls, selbst auch nochmals vor die Medien zu treten. Das Ganze zeigt einmal mehr, wie absurd dieser Prozess ist. Dass sich die beiden sonst so stilsicheren Bundesräte vor Urteilsverkündung auch noch öffentlich zu Wort melden, bestätigt die Auffassung der bisher aufgetretenen Verteidiger, es handle sich hier um einen reinen Schauprozess. Ja was denn sonst?

SAirGroup-Strafprozess

In Korrektur/Ergänzung meines vorletzten Beitrags druckt die NZZ die vollständigen Strafanträge der Staatsanwaltschaft ab:

  • Mario Corti mit 28 Monaten Freiheitsstrafe teilbedingt (davon 6 Monate unbedingt vollziehbar), zuzüglich einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen à 3000 Fr. (1,08 Mio. Fr.), bedingt bei 3 Jahren Probezeit, plus eine Busse von 10 000 Fr.
  • Gerhard Fischer mit 6 Monaten Freiheitsstrafe, zuzüglich einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 3000 Fr. (450 000 Fr.), bedingt bei 3 Jahren Probezeit, plus eine Busse von 5000 Fr.
  • Bénédict Hentsch mit 10 Monaten Freiheitsstrafe, zuzüglich einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 3000 Fr. (540 000 Fr.), bedingt bei 3 Jahren Probezeit, plus eine Busse von 10 000 Fr.
  • Antoine Hoefliger mit 8 Monaten Freiheitsstrafe, zuzüglich einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 200 Fr. (36 000 Fr.), bedingt bei 3 Jahren Probezeit, plus eine Busse von 5000 Fr.
  • Andres Leuenberger mit 7 Monaten Freiheitsstrafe, zuzüglich einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 3000 Fr. (540 000 Fr.), bedingt bei 3 Jahren Probezeit, plus eine Busse von 10 000 Fr.
  • Lukas Mühlemann mit 7 Monaten Freiheitsstrafe, zuzüglich einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 3000 Fr. (540 000 Fr.), bedingt bei 3 Jahren Probezeit, plus eine Busse von 10 000 Fr.
  • Thomas Schmidheiny mit 8 Monaten Freiheitsstrafe, zuzüglich einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 3000 Fr. (540 000 Fr.), bedingt bei 3 Jahren Probezeit, plus eine Busse von 10 000 Fr.
  • Vreni Spoerry mit 7 Monaten Freiheitsstrafe, zuzüglich einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 3000 Fr. (540 000 Fr.), bedingt bei 3 Jahren Probezeit, plus eine Busse von 10 000 Fr.
  • Gaudenz Staehelin mit 10 Monaten Freiheitsstrafe, zuzüglich einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 1500 Fr. (270 000 Fr.), bedingt bei 3 Jahren Probezeit, plus eine Busse von 10 000 Fr.
  • Eric Honegger mit 8 Monaten Freiheitsstrafe zuzüglich einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 500 Fr. (90 000 Fr.), bedingt bei 3 Jahren Probezeit, plus eine Busse von 20 000 Fr.
  • Georges Schorderet mit 18 Monaten Freiheitsstrafe, zuzüglich einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen à 800 Fr. (160 000 Fr.), bedingt bei 3 Jahren Probezeit, plus eine Busse von 10 000 Fr.
  • Andreas Simmen mit 6 Monaten Freiheitsstrafe, bedingt bei 3 Jahren Probezeit, plus eine Busse von 2000 Fr.
  • Philippe Bruggisser mit 15 Monaten Freiheitsstrafe, zuzüglich einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen à 2000 Fr. (400 000 Fr.), bedingt bei 3 Jahren Probezeit, plus eine Busse von 10 000 Fr.
  • Jan Litwinski mit 7 Monaten Freiheitsstrafe, bedingt bei 3 Jahren Probezeit, plus eine Busse von 8000 Fr.
  • Peter Somaglia mit 8 Monaten Freiheitsstrafe, bedingt bei 3 Jahren Probezeit, plus eine Busse von 8000 Fr.
  • Jacqualyn Fouse mit 14 Monaten Freiheitsstrafe, zuzüglich einer Geldstrafe von 240 Tagessätzen à 3000 Fr. (720 000 Fr.), bedingt bei 3 Jahren Probezeit, plus eine Busse von 10 000 Fr.
  • Scott Cormack mit 6 Monaten Freiheitsstrafe (unter Anrechnung eines Tages erstandener Haft), zuzüglich einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 2000 Fr. (180 000 Fr.), bedingt bei 3 Jahren Probezeit, plus eine Busse von 10 000 Fr.
  • Karin Anderegg mit 7 Monaten Freiheitsstrafe, bedingt bei 3 Jahren Probezeit, plus eine Busse von 10 000 Fr.
  • Andreas Länzlinger mit 6 Monaten Freiheitsstrafe, bedingt bei 3 Jahren Probezeit, plus eine Busse von 8000 Fr.

Fraglich bleibt, ob ein Teil dieser Anträge überhaupt gesetzeskonform ist. Nach Art. 42 Abs. 4 StGB kann eine bedingte Strafe mit einer unbedingten Geldstrafe oder mit einer Busse nach Artikel 106 verbunden werden. Bei Mario Corti etwa wurde eine teilbedingte Freiheitsstrafe mit einer bedingten Geldstrafe und einer (unbedingten) Busse beantragt (vgl. dazu BBl 2005 4706 f.), was wohl nicht im Sinne des Gesetzgebers sein dürfte.