Tinner Archive

Hausdurchsuchung bei der Bundeskriminalpolizei

Bisher habe ich wenig zum Fall Tinner gebloggt (hier und hier). Aber was heute passiert ist, kann nicht unerwähnt bleiben.

Die kürzlich auf wundersame Weise aufgetauchten Tinner-Akten sollen nach Auffassung des Bundesrats vernichtet werden. Damit nicht einverstanden ist der Untersuchungsrichter, der die Voruntersuchung gegen die Gebrüder Tinner leitet. Er hat den Bundesrat daher mittels Verfügung aufgefordert, ihm die Akten herauszugeben. Der Bundesrat weigerte sich in einem Brief an den Untersuchungsrichter. Dieses Schreiben übermittelte der Untersuchungsrichter als Beschwerde dem Bundesstrafgericht, das sofort reagiert und festgestellt hat, der Bundesrat dürfe sich der Herausgabe der Akten nicht widersetzen. Tue er dies trotzdem, seien die ordentlichen Zwangsmassnahmen anzuordnen.

Genau dies hat der Untersuchungsrichter getan, indem er mit der Kantonspolizei Bern die Räumlichkeiten der Bundeskriminalpolizei durchsucht und den Schlüssel zu den angeblich so brisanten Dokumenten sichergestellt hat.

NZZ und Tages-Anzeiger berichten bereits darüber. In einem ersten Kommentar regt sich die NZZ über den Entscheid des Bundesstrafgerichts auf, das dem Untersuchungsrichter unnötigerweise den Weg gewiesen hat.

Wie das alles rechtlich einzuordnen ist, wage ich hier nicht zu entscheiden. Erste Expertenmeinungen, die etwa im NZZ-Kommentar zitiert werden, sind nicht sehr erhellend.

Der Fall zeigt aber zumindest, dass die faktische Macht der Strafuntersuchungsbehörden unkontrollierbar ist. Es herrscht Unordnung im Hause Schweiz.

Neues aus den Mühlen der Gesetzgebung

Die Sommersession der eidgenössischen Räte hat zu den hier interessierenden Themen u.a. folgende Vorstösse hervorgebracht:

4. Sicherheitspolitik

08.440 Pa.Iv. Zisyadis Josef: Verbot privater Sicherheitsunternehmen und Übertragung von deren Aufgaben auf einen Bundesbetrieb
08.1050 A Gross Andreas: Rehabilitation eines fälschlicherweise verdächtigten Soldaten
08.3290 Po. Kommission für Rechtsfragen SR: Übertragung der Aufgaben der Militärjustiz an die zivilen Justizbehörden
08.3382 Mo. Allemann Evi: Waffenschieberei. Gesetzeslücken schliessen
08.5162 Fra. Allemann Evi: Polizeistatistische Übersicht
08.5192 Fra. Widmer Hans: Drohnen als Sicherheitsrisiko?
08.5208 Fra. Baumann J. Alexander: Sicherheit an der Euro 2008
08.5209 Fra. Baumann J. Alexander: Zusammenarbeit mit der CIA

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Bald vier Jahre in U-Haft?

Das Bundesgericht hat heute lediglich zwei neue Urteile im Internet publiziert. Beide betreffen die Haftverfahren der Gebrüder Tinner, deren Beschwerden jeweils in Fünferbesetzung abgewiesen werden (BGer 1B_175/2008 vom 05.08.2008 und BGer 1B_155/2008 vom 05.08.2008).

Das Bundesgericht setzt sich eingehend mit den Argumenten der Beschwerdeführer auseinander, begegnet aber den geltend gemachten Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit der erfolgten Aktenvernichtungsaktion des Bundesrats mit einer teilweise eher formalistisch anmutenden Begründung: (more…)

Aktenvernichtung – Wo genau liegt das Problem?

Die Aktenvernichtung im Fall Tinner (vgl. Google) füllt seit Tagen die Medien. Nun geht der Bundesrat in die Offensive. Und er tut dies wie so oft, indem er Strafanzeige einreicht. Gegenstand der Untersuchung soll freilich nicht das wahre Problem sein – nämlich die Aktenvernichtung an sich – sondern die Tatsache, dass sie trotz Geheimhaltung aufgeflogen ist. Einmal mehr wird somit wegen Amtsgeheimnisverletzung (Art. 320 StGB) ermittelt werden. Gemäss Tages-Anzeiger

soll [die Anzeige] noch diese Woche eingereicht werden. Den Bundesrat will [die Justizministerin] ersuchen, einen ausserordentlichen Staatsanwalt einzusetzen.

Der ao. Staatsanwalt wird wohl nötig, weil als mögliche Quelle der Indiskretion die Bundesanwaltschaft in Frage kommt. Erwischen wird es aber selbstverständlich keinen Beamten, sondern höchstens ein paar Journalisten (wegen anderer Straftatbestände). Letztlich dient das neuerliche Strafverfahren wohl nur der Ablenkung und seiner Einstellung.