Mit BGer 1B_257/2010 vom 25.08.2010 verfügt das Bundesgericht direkt eine Haftentlassung. Das Bundesgericht lässt die Frage des dringenden Tatverdachts offen, zumal es den kumulativ erforderlichen besonderen Haftgrund (hier Kollusionsgefahr) in Abrede stellt:
2.5.1 Die Vorinstanz begründet Kollusionsgefahr zunächst damit, es seien noch Konfrontationseinvernahmen mit A., B., C., D. und E. sowie weiteren – nicht namhaft gemachten – allenfalls in den Betäubungsmittelhandel verwickelten Personen durchzuführen. Die Beschwerdeführerin könnte, auf freien Fuss gesetzt, versucht sein, diese Personen zu beeinflussen (Verfügung vom 4. August 2010 S. 6). [weiterlesen] »
Das Bundesgericht heisst die Beschwerden gegen einen Entsiegelungsentscheid des Bundesstrafgerichts gut ( BGer 1B_70/2010 vom 03.08.2010). Sowohl die Bundesanwaltschaft als auch die Betroffenen hatten den Entscheid der I. Beschwerdekammer angefochten ( BE.2009.6 / BE.2009.7 vom 15.02.2010). Das Bundesgericht stellt fest, dass der angefochtene Entscheid zufolge ungenügender Begründung das rechtliche Gehör der Parteien verletzt: [weiterlesen] »
Laut NZZonline sucht der Nachrichtendienst des Bundes einen neuen Leiter für die Qualitätssicherung, der für die Überprüfung der in die Datenbank ISIS eingegebenen Personendaten verantwortlich sein wird. Aus dem NZZ-Beitrag:
Das Stelleninserat sei ein halbes Jahr später erschienen, weil der Job zuerst intern ausgeschrieben worden sei.
Die Stelle wurde neu geschaffen. Bisher sei die Qualitätssicherung eine Aufgabe des Leiters Datenerfassung und Triage gewesen, sagte [der NDB-Sprecher] am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA.
Gut Ding will Weile haben!
Nicht zum ersten Mal zieht das Bundesgericht die neue Schweizerische Strafprozessordnung zur Auslegung kantonalen Rechts heran. In BGer 1B_94/2010 vom 22.07.2010 erkennt es, dass es sich bei den Fristen von § 113d StPO/TG bzw. eben von Art. 227 Abs. 2 StPO um blosse Ordnungsfristen handelt, deren Verletzung materiell keine Konsequenzen für den Betroffenen hat: [weiterlesen] »
Das Bundesgericht kassiert einmal mehr einen Haftentscheid aus dem Kanton Zürich wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs ( BGer 1B_226/2010 vom 23.07.2010). Der angefochtene Haftentscheid basierte auf nur einem Teil der Akten. Die auf einer CD ROM zur Verfügung gestellten Daten prüfte der Haftrichter nicht. Dem Verteidiger waren sie nicht zugänglich. Dieser machte erfolgreich geltend, dass sich auf der CD ROM Daten befinden könnten, welche die Haftgründe entkräften könnten: [weiterlesen] »
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