Ungültige Siegelung von Bankunterlagen
Im Rahmen eines Entsiegelungsgesuchs der Eidg. Zollverwaltung prüfte das Bundesstrafgericht (II. Beschwerdekammer) zunächst (und offenbar ungefragt), ob der Siegelungsantrag, dem die Zollverwaltung immerhin zugestimmt hatte, überhaupt gültig war. Das war nicht der Fall, denn versiegelt wurden die bei einer Bank beschlagnahmten Unterlagen. Der Kontoinhaber, der die Siegelung erfolgreich beantragt hatte, war dazu nicht gar nicht legitimiert (BStGer BE.2012.2 vom 04.04.2012)
2.2 Vorerst gilt zu prüfen, ob die Siegelung rechtmässig erfolgte. Nur der Gewahrsamsinhaber im engeren Sinne ist zum Antrag auf Siegelung berechtigt. Vom Antragsrecht ausgeschlossen ist bei banklagernden Unterlagen somit insbesondere der Kontoinhaber. In einer solchen Konstellation steht das Antragsrecht einzig der gewahrsamsinhabenden Bank zu (Entscheid des Bundesstrafgerichts BE.2011.1 vom 4. Juli 2011, E. 1.2 und 1.3 sowie THORMANN/BRECHBÜHL, a.a.O., Art. 248StPO N. 6, je mit weiteren Hinweisen). (more…)