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	<title>Comments for strafprozess.ch</title>
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	<description>Aktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht</description>
	<lastBuildDate>Wed, 17 Mar 2010 11:32:48 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Comment on Wenn die Strafjustiz auf Schätzungen abstellt by kj</title>
		<link>http://www.strafprozess.ch/wenn-die-strafjustiz-auf-schatzungen-abstellt/#comment-1316</link>
		<dc:creator>kj</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 17 Mar 2010 11:32:48 +0000</pubDate>
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		<description>@Chris: ja, so ähnlich. Diese Rechtsprechung halte ich für unerträglich. Von wegen Beweislast beim Staat ...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Chris: ja, so ähnlich. Diese Rechtsprechung halte ich für unerträglich. Von wegen Beweislast beim Staat &#8230;</p>
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		<title>Comment on Wenn die Strafjustiz auf Schätzungen abstellt by Chris</title>
		<link>http://www.strafprozess.ch/wenn-die-strafjustiz-auf-schatzungen-abstellt/#comment-967</link>
		<dc:creator>Chris</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Mar 2010 21:50:35 +0000</pubDate>
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		<description>&quot;Sind Betäubungsmitteldelikte zu beurteilen und konnten keine Drogen sichergestellt werden, kann die Justiz Schätzungen nicht vermeiden.&quot;

Sehr Interessant, wenn also keine Drogen gefunden wurden dann wird demnach geschätzt das welche gefunden wurden, dann geschätzt wie viel es waren und geschätzt wie hoch der Reinheitsgrad der nicht gefundenen Drogen war - oder wie soll man diesen Satz sonst verstehen? ;)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Sind Betäubungsmitteldelikte zu beurteilen und konnten keine Drogen sichergestellt werden, kann die Justiz Schätzungen nicht vermeiden.&#8221;</p>
<p>Sehr Interessant, wenn also keine Drogen gefunden wurden dann wird demnach geschätzt das welche gefunden wurden, dann geschätzt wie viel es waren und geschätzt wie hoch der Reinheitsgrad der nicht gefundenen Drogen war &#8211; oder wie soll man diesen Satz sonst verstehen? <img src='http://www.strafprozess.ch/wordpress/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';)' class='wp-smiley' /> </p>
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	</item>
	<item>
		<title>Comment on Vorstrafenlosigkeit nicht mehr zwingend strafmindernd by Danido</title>
		<link>http://www.strafprozess.ch/vorstrafenlosigkeit-nicht-mehr-zwingend-strafmindernd/#comment-966</link>
		<dc:creator>Danido</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Mar 2010 16:24:49 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.strafprozess.ch/?p=3146#comment-966</guid>
		<description>&quot;Vorausgesetzt ist jedoch, dass die Straffreiheit auf eine aussergewöhnliche Gesetzestreue hinweist.&quot;

Ist die Definition der verschiedenen Stufen des Gesetzesbruchs zu langweilig geworden, macht sich unser höchstes Gericht also an die Definition der verschiedenen Stufen der Gesetzestreue!

Die neue Praxis bringt dem Bundesgericht grosse Definitionsarbeit, will es die gewöhnliche Gesetzestreue (die nicht strafmindernd zu gewichten ist) von der aussergewöhnlichen Gesetzestreue (die anscheinend strafmindernd gewichtet werden soll) abgrenzen. 
Insbesondere mit dem angedeuteten Beispiel des Berufschauffeurs künden sich brisante Fragen an: Ist der Bewohner eines Problemquartiers der täglich an einem Drogenumschlagplatz vorübergeht und drei Jahre lang die Angebote ablehnt als gewöhnlich gesetzestreu oder als aussergewöhnlich gesetzestreu zu werten, wenn er dann wegen des Kaufs von Drogen vor dem Richter steht? Wie verhält es sich mit dem pädophilen Kindergärtner, der 10 Jahre lang der Versuchung widersteht bevor er sich an einem Kind vergreift? Ist er gesetzestreuer als der gelegentlich Kinderpornographie herunterladende (und mithin herstellende) Automechaniker? Der Sportschütze gesetzestreuer in Bezug auf sein Familiendrama als ein Briefträger, der für seine Tat zum ersten mal zur Waffe greift? Fragen, die Lausanne in eifriger Erfüllung seiner Aufgaben klären wird...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Vorausgesetzt ist jedoch, dass die Straffreiheit auf eine aussergewöhnliche Gesetzestreue hinweist.&#8221;</p>
<p>Ist die Definition der verschiedenen Stufen des Gesetzesbruchs zu langweilig geworden, macht sich unser höchstes Gericht also an die Definition der verschiedenen Stufen der Gesetzestreue!</p>
<p>Die neue Praxis bringt dem Bundesgericht grosse Definitionsarbeit, will es die gewöhnliche Gesetzestreue (die nicht strafmindernd zu gewichten ist) von der aussergewöhnlichen Gesetzestreue (die anscheinend strafmindernd gewichtet werden soll) abgrenzen.<br />
Insbesondere mit dem angedeuteten Beispiel des Berufschauffeurs künden sich brisante Fragen an: Ist der Bewohner eines Problemquartiers der täglich an einem Drogenumschlagplatz vorübergeht und drei Jahre lang die Angebote ablehnt als gewöhnlich gesetzestreu oder als aussergewöhnlich gesetzestreu zu werten, wenn er dann wegen des Kaufs von Drogen vor dem Richter steht? Wie verhält es sich mit dem pädophilen Kindergärtner, der 10 Jahre lang der Versuchung widersteht bevor er sich an einem Kind vergreift? Ist er gesetzestreuer als der gelegentlich Kinderpornographie herunterladende (und mithin herstellende) Automechaniker? Der Sportschütze gesetzestreuer in Bezug auf sein Familiendrama als ein Briefträger, der für seine Tat zum ersten mal zur Waffe greift? Fragen, die Lausanne in eifriger Erfüllung seiner Aufgaben klären wird&#8230;</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Comment on Lügen, Leugnen oder schweigen? by Hayki</title>
		<link>http://www.strafprozess.ch/lugen-leugnen-oder-schweigen/#comment-965</link>
		<dc:creator>Hayki</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Mar 2010 14:16:58 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.strafprozess.ch/?p=3140#comment-965</guid>
		<description>amen :-)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>amen <img src='http://www.strafprozess.ch/wordpress/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':-)' class='wp-smiley' /> </p>
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	<item>
		<title>Comment on Schweigende Angeklagte, redende Richter by Times</title>
		<link>http://www.strafprozess.ch/schweigende-angeklagte-redende-richter/#comment-962</link>
		<dc:creator>Times</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 14 Mar 2010 18:51:24 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.strafprozess.ch/?p=3143#comment-962</guid>
		<description>Zur Verteidigungsstrategie:
1979 liess der Politikwissenschaftler Robert Axelrod 14 Wissenschaftler gegeneinander antreten und das &quot;Gefangenendilemma&quot; 200 Runden lang spielen, um die beste Strategie herauszufinden.Das Ergebnis: 1. Kooperiere in der 1. Runde mit Deinem Komplizen. 2. Tu in der zweiten Runde das, was dein Komplize in der vorigen Runde getan hat.
Zum Gericht:
Verhandelt wird vor Gerichtsbarkeit des Freistaates Bayern. Dieses wird ein hartes Urteil Richtung oberer Strafrahmen fällen; der Gang in die nächste Instanz ist im Grunde schon absehbar.

Insofern ist die Verteidigungsstrategie auch für aussenstehende Nicht-Juristen schon verständlich.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Zur Verteidigungsstrategie:<br />
1979 liess der Politikwissenschaftler Robert Axelrod 14 Wissenschaftler gegeneinander antreten und das &#8220;Gefangenendilemma&#8221; 200 Runden lang spielen, um die beste Strategie herauszufinden.Das Ergebnis: 1. Kooperiere in der 1. Runde mit Deinem Komplizen. 2. Tu in der zweiten Runde das, was dein Komplize in der vorigen Runde getan hat.<br />
Zum Gericht:<br />
Verhandelt wird vor Gerichtsbarkeit des Freistaates Bayern. Dieses wird ein hartes Urteil Richtung oberer Strafrahmen fällen; der Gang in die nächste Instanz ist im Grunde schon absehbar.</p>
<p>Insofern ist die Verteidigungsstrategie auch für aussenstehende Nicht-Juristen schon verständlich.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Comment on Lügen, Leugnen oder schweigen? by admin</title>
		<link>http://www.strafprozess.ch/lugen-leugnen-oder-schweigen/#comment-961</link>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 14 Mar 2010 18:07:39 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.strafprozess.ch/?p=3140#comment-961</guid>
		<description>@Kaz: es gibt nur gute Anwälte.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Kaz: es gibt nur gute Anwälte.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Comment on Art. 172ter auch im Jugendstrafrecht by Kaz</title>
		<link>http://www.strafprozess.ch/art-172ter-auch-im-jugenstrafrecht/#comment-960</link>
		<dc:creator>Kaz</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 13 Mar 2010 23:16:15 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.strafprozess.ch/?p=2698#comment-960</guid>
		<description>Der letzte Betirag ist von 2009...............Schade................

Mit den Zürcher Jungs in München etc. etc. etc. gbe es viel zu diskutieren etc. auch wenn es nicht Ihr Gebiet ist, ist es doch tglich präsent, ebenfalls die Ermordcung der Zwillinge.........etc. 
Wünsche mir auch Beiträge zu aktuellen Themen, die vielleicht nicht IHR Hauptaktionsgebiet betreffen, aber trotzdem rechtliche Diskussionen angesagt sind.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Der letzte Betirag ist von 2009&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;Schade&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;.</p>
<p>Mit den Zürcher Jungs in München etc. etc. etc. gbe es viel zu diskutieren etc. auch wenn es nicht Ihr Gebiet ist, ist es doch tglich präsent, ebenfalls die Ermordcung der Zwillinge&#8230;&#8230;&#8230;etc.<br />
Wünsche mir auch Beiträge zu aktuellen Themen, die vielleicht nicht IHR Hauptaktionsgebiet betreffen, aber trotzdem rechtliche Diskussionen angesagt sind.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Comment on Lügen, Leugnen oder schweigen? by Kaz</title>
		<link>http://www.strafprozess.ch/lugen-leugnen-oder-schweigen/#comment-959</link>
		<dc:creator>Kaz</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 13 Mar 2010 23:08:30 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.strafprozess.ch/?p=3140#comment-959</guid>
		<description>Egal ob als Laie oder nicht........auch wenn es Konsequenzen zu tragen gilt, Schweigen ist wohl  immer besser, wie die Erfahrung zeigt............ist wohl auch die Frage, wie gut der Anwalt dann ist, der man(n) oder Frau wählt!!!!!!!!!!!!!!!!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Egal ob als Laie oder nicht&#8230;&#8230;..auch wenn es Konsequenzen zu tragen gilt, Schweigen ist wohl  immer besser, wie die Erfahrung zeigt&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;ist wohl auch die Frage, wie gut der Anwalt dann ist, der man(n) oder Frau wählt!!!!!!!!!!!!!!!!</p>
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	<item>
		<title>Comment on Lügen, Leugnen oder schweigen? by Hayki</title>
		<link>http://www.strafprozess.ch/lugen-leugnen-oder-schweigen/#comment-958</link>
		<dc:creator>Hayki</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 13 Mar 2010 20:29:45 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.strafprozess.ch/?p=3140#comment-958</guid>
		<description>Meines Erachtens gibt es für einen &quot;durchschnittlichen Täter&quot; nur zwei vernünftige Optionen mit entsprechenden Konsequenzen: Schweigen (beide möglichen Konsequenzen sind im Beitrag erwähnt) oder ein Geständnis ablegen (mögliche Konsequenzen: keine oder nur kurze U-Haft und Strafmilderung; Gefahr: Man gibt mehr zu, als beweisbar wäre oder gar Verdacht bestünde).</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Meines Erachtens gibt es für einen &#8220;durchschnittlichen Täter&#8221; nur zwei vernünftige Optionen mit entsprechenden Konsequenzen: Schweigen (beide möglichen Konsequenzen sind im Beitrag erwähnt) oder ein Geständnis ablegen (mögliche Konsequenzen: keine oder nur kurze U-Haft und Strafmilderung; Gefahr: Man gibt mehr zu, als beweisbar wäre oder gar Verdacht bestünde).</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Comment on Lügen, Leugnen oder schweigen? by Jean Treccani</title>
		<link>http://www.strafprozess.ch/lugen-leugnen-oder-schweigen/#comment-957</link>
		<dc:creator>Jean Treccani</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 13 Mar 2010 17:01:06 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.strafprozess.ch/?p=3140#comment-957</guid>
		<description>S&#039;il y a un droit au silence, il faut se rappeler que, suivant le contexte, le silence peut néanmoins être interprété par le juge comme un indice à charge. P.ex. : ATF 6B_748/2009  consid. 2.1</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>S&#8217;il y a un droit au silence, il faut se rappeler que, suivant le contexte, le silence peut néanmoins être interprété par le juge comme un indice à charge. P.ex. : ATF 6B_748/2009  consid. 2.1</p>
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