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	<title>Comments for strafprozess.ch</title>
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	<description>Aktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht</description>
	<lastBuildDate>Thu, 11 Mar 2010 21:18:29 +0000</lastBuildDate>
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		<item>
		<title>Comment on Strafbarer Benzinmangel by admin</title>
		<link>http://www.strafprozess.ch/strafbarer-benzinmangel/#comment-952</link>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Mar 2010 21:18:29 +0000</pubDate>
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		<description>@ UR: Das ist zweifellos so. Und trotzdem ist diese Praxis meilenweit vom gesetzlichen Tatbestand entfernt und verstösst m.E. bereits gegen Art. 1 StGB. Schauen wir doch den Wortlaut von Art. 93 Ziff. 2 SVG an:  

&quot;Wer ein Fahrzeug führt, von dem er weiss oder bei pflichtgemässer Aufmerksamkeit wissen kann, dass es den Vorschriften nicht entspricht, wird mit Busse bestraft.&quot;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ UR: Das ist zweifellos so. Und trotzdem ist diese Praxis meilenweit vom gesetzlichen Tatbestand entfernt und verstösst m.E. bereits gegen Art. 1 StGB. Schauen wir doch den Wortlaut von Art. 93 Ziff. 2 SVG an:  </p>
<p>&#8220;Wer ein Fahrzeug führt, von dem er weiss oder bei pflichtgemässer Aufmerksamkeit wissen kann, dass es den Vorschriften nicht entspricht, wird mit Busse bestraft.&#8221;</p>
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		<title>Comment on Ruinöser Einstellungsbeschluss by admin</title>
		<link>http://www.strafprozess.ch/ruinoser-einstellungsbeschluss/#comment-951</link>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Mar 2010 21:12:09 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.strafprozess.ch/?p=3134#comment-951</guid>
		<description>@Chris: Danke für den Kommentar, der wunderschön zeigt, dass das Strafprozessrecht eine gleichsam mystische Seite hat, die von juristischen Laien nicht nachvollziehbar ist. Die Überwachungskosten sind Teil der Prozesskosten, die nach den gesetzlichen Vorschriften auf die Parteien (oder den Staat) zu verteilen sind. Dabei spielt vieles eine Rolle. Keine Rolle spielt aber, wer den Auftrag erteilt hat, die zu den Kosten geführt haben. Dabei sind auch Fälle denkbar, in denen die Kosten dem Strafanzeiger auferlegt werden können.

Neue rechtliche Vorbringen: es ist noch ärger als der Kommentar glaubt. Neue Beweismittel - auch wenn sie noch so überzeugend sind - dürfen vor Bundesgericht in der Regel nicht beachtet werden. Mit rechtlichen Vorbringen sind allerdings nicht neue Beweismittel gemeint, sondern neue juristische Argumente! Diese sind zwar in der Regel zulässig (was ja auch logisch ist, nicht?), ausnahmsweise aber eben doch nicht. Hier haben wir eine solche Ausnahme.

Das Prozessrecht nimmt mit solchen Regeln bewusst in Kauf, dass &quot;falsche&quot; Urteile rechtskräftig werden und vollzogen werden müssen. Zur Ehrenrettung des Prozessrechts ist allerdings zu sagen, dass solche Regeln wichtig und notwendig sind. Die Anwälte sollten dafür sorgen, dass sie ihren Klienten nützen statt schaden. Aber die sind halt ebenso wenig perfekt wie die Regeln des Strafprozessrechts und die Urteile der Richter.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Chris: Danke für den Kommentar, der wunderschön zeigt, dass das Strafprozessrecht eine gleichsam mystische Seite hat, die von juristischen Laien nicht nachvollziehbar ist. Die Überwachungskosten sind Teil der Prozesskosten, die nach den gesetzlichen Vorschriften auf die Parteien (oder den Staat) zu verteilen sind. Dabei spielt vieles eine Rolle. Keine Rolle spielt aber, wer den Auftrag erteilt hat, die zu den Kosten geführt haben. Dabei sind auch Fälle denkbar, in denen die Kosten dem Strafanzeiger auferlegt werden können.</p>
<p>Neue rechtliche Vorbringen: es ist noch ärger als der Kommentar glaubt. Neue Beweismittel &#8211; auch wenn sie noch so überzeugend sind &#8211; dürfen vor Bundesgericht in der Regel nicht beachtet werden. Mit rechtlichen Vorbringen sind allerdings nicht neue Beweismittel gemeint, sondern neue juristische Argumente! Diese sind zwar in der Regel zulässig (was ja auch logisch ist, nicht?), ausnahmsweise aber eben doch nicht. Hier haben wir eine solche Ausnahme.</p>
<p>Das Prozessrecht nimmt mit solchen Regeln bewusst in Kauf, dass &#8220;falsche&#8221; Urteile rechtskräftig werden und vollzogen werden müssen. Zur Ehrenrettung des Prozessrechts ist allerdings zu sagen, dass solche Regeln wichtig und notwendig sind. Die Anwälte sollten dafür sorgen, dass sie ihren Klienten nützen statt schaden. Aber die sind halt ebenso wenig perfekt wie die Regeln des Strafprozessrechts und die Urteile der Richter.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Comment on Ruinöser Einstellungsbeschluss by Chris</title>
		<link>http://www.strafprozess.ch/ruinoser-einstellungsbeschluss/#comment-950</link>
		<dc:creator>Chris</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Mar 2010 14:23:41 +0000</pubDate>
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		<description>Verstehe ich jetzt nicht ganz, eine Behörde hat mit Verfügung diese Überwachung angeordnet ... und nun soll ein anderer dafür bezahlen? Ich meine wenn der Beschwerdeführer diese nicht in Auftrag gegeben hat, dann hat er auch die Rechnung dafür nicht zu zahlen oder hatte er wenigstens Einfluss darauf ob eine solche durchgeführt wird oder nicht? Wenn letzteres gar nicht zutrifft und es alleine die Entscheidung und der Auftrag der Behörde war, dann hat diese auch für die Kosten aufzukommen - ist eigentlich eine rein logische Sache... Zudem wurde das Verfahren ja wieder durch eine Behörde eingestellt und nicht durch den Beschwerdeführer selbst, also wieder alles ohne seinen Einfluss ... für mich sieht das ein bisschen strange aus....

Oder ist es nun etwa so, dass wenn ein Opfer eine Strafanzeige macht und die Behörden dann im Rahmen des Strafverfahrens eine Überwachung durchführen die dann zu nichts führt und das Verfahren eingestellt wird, dann das Opfer auch noch dafür aufkommen muss oder was? Wohl kaum oder?!

Zudem finde ich die Kosten für eine solche Überwachung (wo heute alles nur noch mit wenigen Tastenklicks erledigt werden kann) erheblich zu teuer, ja geradezu Wucher!

Und gleich noch was, was soll das mit diesen &quot;neue rechtlichen Vorbringen&quot; eigentlich, das lese ich fast jedesmal und es nervt mich extrem, denn vielfach werden auf diese Weise auch wichtige neuen Beweise abgeschmettert... Und gerade wenn jemand neue wichtige Beweise vorbringt, die dann einfach abgeschmettert und nicht mal angeschaut werden, finde ich das für einen Prozess geradezu vernichtend, denn egal welches Ende der Prozess nehmen wird, die Beweise wurden nicht mal angeschaut also kann man das ganze Verfahren eigentlich in die Tonne werfen, da es dann meiner Meinung nach kompromitiert und sabotiert wurde, denn womöglich hätten die neuen Beweise ja alles geändert....</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Verstehe ich jetzt nicht ganz, eine Behörde hat mit Verfügung diese Überwachung angeordnet &#8230; und nun soll ein anderer dafür bezahlen? Ich meine wenn der Beschwerdeführer diese nicht in Auftrag gegeben hat, dann hat er auch die Rechnung dafür nicht zu zahlen oder hatte er wenigstens Einfluss darauf ob eine solche durchgeführt wird oder nicht? Wenn letzteres gar nicht zutrifft und es alleine die Entscheidung und der Auftrag der Behörde war, dann hat diese auch für die Kosten aufzukommen &#8211; ist eigentlich eine rein logische Sache&#8230; Zudem wurde das Verfahren ja wieder durch eine Behörde eingestellt und nicht durch den Beschwerdeführer selbst, also wieder alles ohne seinen Einfluss &#8230; für mich sieht das ein bisschen strange aus&#8230;.</p>
<p>Oder ist es nun etwa so, dass wenn ein Opfer eine Strafanzeige macht und die Behörden dann im Rahmen des Strafverfahrens eine Überwachung durchführen die dann zu nichts führt und das Verfahren eingestellt wird, dann das Opfer auch noch dafür aufkommen muss oder was? Wohl kaum oder?!</p>
<p>Zudem finde ich die Kosten für eine solche Überwachung (wo heute alles nur noch mit wenigen Tastenklicks erledigt werden kann) erheblich zu teuer, ja geradezu Wucher!</p>
<p>Und gleich noch was, was soll das mit diesen &#8220;neue rechtlichen Vorbringen&#8221; eigentlich, das lese ich fast jedesmal und es nervt mich extrem, denn vielfach werden auf diese Weise auch wichtige neuen Beweise abgeschmettert&#8230; Und gerade wenn jemand neue wichtige Beweise vorbringt, die dann einfach abgeschmettert und nicht mal angeschaut werden, finde ich das für einen Prozess geradezu vernichtend, denn egal welches Ende der Prozess nehmen wird, die Beweise wurden nicht mal angeschaut also kann man das ganze Verfahren eigentlich in die Tonne werfen, da es dann meiner Meinung nach kompromitiert und sabotiert wurde, denn womöglich hätten die neuen Beweise ja alles geändert&#8230;.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Comment on Strafbarer Benzinmangel by UR</title>
		<link>http://www.strafprozess.ch/strafbarer-benzinmangel/#comment-949</link>
		<dc:creator>UR</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Mar 2010 12:37:45 +0000</pubDate>
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		<description>begründung überzeugt. zudem ist es in beinahe allen kantonen praxis, dass benzinmangel unter 93 ziff. 2 svg subsumiert wird.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>begründung überzeugt. zudem ist es in beinahe allen kantonen praxis, dass benzinmangel unter 93 ziff. 2 svg subsumiert wird.</p>
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	<item>
		<title>Comment on Strafbarer Benzinmangel by Chris</title>
		<link>http://www.strafprozess.ch/strafbarer-benzinmangel/#comment-938</link>
		<dc:creator>Chris</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Mar 2010 11:56:55 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.strafprozess.ch/?p=3132#comment-938</guid>
		<description>Hehe, finde ich zu geil, am Ende muss man dann auch noch genug zu Trinken, zum Essen dabei haben und auch eine Arktische Notfall Ausrüstung falls man im Schnee stecken bleibt und die Heizung den Geist aufgibt.... Und was heisst eigentlich &quot;ausreichend&quot;? Ein voller Tank? Ein halber Tank? Soviel das man notfalls noch die nächste Tankstelle erreicht? Und wie gross muss der Tank sein? Muss man etwa noch einen Reservetank in den Kofferraum einbauen? ;) Ich denke mal so oder so wird jeder Lenker von sich aus schauen das er genügend Benzin im Tank hat, denn es ist ja scher anzunehmen das niemand  ohne Benzin irgendwo stecken bleiben möchte... ;)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hehe, finde ich zu geil, am Ende muss man dann auch noch genug zu Trinken, zum Essen dabei haben und auch eine Arktische Notfall Ausrüstung falls man im Schnee stecken bleibt und die Heizung den Geist aufgibt&#8230;. Und was heisst eigentlich &#8220;ausreichend&#8221;? Ein voller Tank? Ein halber Tank? Soviel das man notfalls noch die nächste Tankstelle erreicht? Und wie gross muss der Tank sein? Muss man etwa noch einen Reservetank in den Kofferraum einbauen? <img src='http://www.strafprozess.ch/wordpress/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';)' class='wp-smiley' />  Ich denke mal so oder so wird jeder Lenker von sich aus schauen das er genügend Benzin im Tank hat, denn es ist ja scher anzunehmen das niemand  ohne Benzin irgendwo stecken bleiben möchte&#8230; <img src='http://www.strafprozess.ch/wordpress/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';)' class='wp-smiley' /> </p>
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	</item>
	<item>
		<title>Comment on Regelung über die Vorratsdatenspeicherung nichtig by Sylvain Métille</title>
		<link>http://www.strafprozess.ch/regelung-uber-die-vorratsdatenspeicherung-nichtig/#comment-936</link>
		<dc:creator>Sylvain Métille</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Mar 2010 08:16:03 +0000</pubDate>
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		<description>Non, une surveillance plus large était seulement prévue par le projet LMSI II qui n&#039;est pas entré en vigueur.
Actuellement soit une infraction a été commise et une surveillance au sens de la LSCPT ou au moyen d&#039;autres dispositifs techniques est possible, soit il s&#039;agit d&#039;une surveillance préventive basée sur la LMSI effectuée sur la base de l’exploitation de sources accessibles au public, des informations transmises par les autorités et la surveillance de lieux publics et librement accessibles. (il s&#039;agit évidemment de la réponse légale, ce qui n&#039;exclut pas dans les fait que certains services de renseignement, par exemple étrangers, -voire des personnes ou organisations privées- se livrent à une surveillance plus invasive. ce serait une infraction pénale).
Effectivement. on peut d&#039;ailleurs se demander quelles données les opérateurs allemands vont spontanément continuer de conserver pour leur propre usage (contrôles qualité, facturation, marketing, etc).</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Non, une surveillance plus large était seulement prévue par le projet LMSI II qui n&#8217;est pas entré en vigueur.<br />
Actuellement soit une infraction a été commise et une surveillance au sens de la LSCPT ou au moyen d&#8217;autres dispositifs techniques est possible, soit il s&#8217;agit d&#8217;une surveillance préventive basée sur la LMSI effectuée sur la base de l’exploitation de sources accessibles au public, des informations transmises par les autorités et la surveillance de lieux publics et librement accessibles. (il s&#8217;agit évidemment de la réponse légale, ce qui n&#8217;exclut pas dans les fait que certains services de renseignement, par exemple étrangers, -voire des personnes ou organisations privées- se livrent à une surveillance plus invasive. ce serait une infraction pénale).<br />
Effectivement. on peut d&#8217;ailleurs se demander quelles données les opérateurs allemands vont spontanément continuer de conserver pour leur propre usage (contrôles qualité, facturation, marketing, etc).</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Comment on Regelung über die Vorratsdatenspeicherung nichtig by admin</title>
		<link>http://www.strafprozess.ch/regelung-uber-die-vorratsdatenspeicherung-nichtig/#comment-931</link>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Mar 2010 19:49:02 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.strafprozess.ch/?p=3118#comment-931</guid>
		<description>@Sylvain Metille: Ich habe den falschen Artikel zitiert, ok. Aber was Sie im zweiten Absatz schreiben, stimmt doch auch nicht, oder? Abgesehen davon wäre dann noch zwischen Aufbewahrungspflicht und Herausgabepflicht zu unterscheiden oder nicht? Ich muss mich endlich wieder einmal mit dem BÜPF beschäftigen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Sylvain Metille: Ich habe den falschen Artikel zitiert, ok. Aber was Sie im zweiten Absatz schreiben, stimmt doch auch nicht, oder? Abgesehen davon wäre dann noch zwischen Aufbewahrungspflicht und Herausgabepflicht zu unterscheiden oder nicht? Ich muss mich endlich wieder einmal mit dem BÜPF beschäftigen.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Comment on Regelung über die Vorratsdatenspeicherung nichtig by Sylvain Métille</title>
		<link>http://www.strafprozess.ch/regelung-uber-die-vorratsdatenspeicherung-nichtig/#comment-930</link>
		<dc:creator>Sylvain Métille</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Mar 2010 16:12:59 +0000</pubDate>
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		<description>La situation entre la Suisse et l&#039;Allemagne semble différente à plus d&#039;un titre

En Suisse, l&#039;art. 12 LSCPT ne s&#039;applique pas à la surveillance préventive opérée par les services de renseignement. La LMSI ne permet pas une surveillance de la correspondance et des télécommunications.

Quant à l&#039;utilisation des données enregistrées pour une enquête pénale, le droit suisse exige une autorisation judiciaire, qui ne sera obtenue qu&#039;en cas de commission de certaines infractions dont la liste figure à l&#039;art. 3 LSCPT.  Une exploitation générale de toute les données pour n&#039;importes quelle procédure pénale n&#039;est pas admise.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>La situation entre la Suisse et l&#8217;Allemagne semble différente à plus d&#8217;un titre</p>
<p>En Suisse, l&#8217;art. 12 LSCPT ne s&#8217;applique pas à la surveillance préventive opérée par les services de renseignement. La LMSI ne permet pas une surveillance de la correspondance et des télécommunications.</p>
<p>Quant à l&#8217;utilisation des données enregistrées pour une enquête pénale, le droit suisse exige une autorisation judiciaire, qui ne sera obtenue qu&#8217;en cas de commission de certaines infractions dont la liste figure à l&#8217;art. 3 LSCPT.  Une exploitation générale de toute les données pour n&#8217;importes quelle procédure pénale n&#8217;est pas admise.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Comment on Willkürlicher Freispruch? by Hayki</title>
		<link>http://www.strafprozess.ch/willkurlicher-freispruch/#comment-925</link>
		<dc:creator>Hayki</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 04 Mar 2010 22:05:59 +0000</pubDate>
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		<description>Ja dadurch wird das Wesen des Akkusationsprinzips &quot;ein bisschen&quot; ausgehöhlt. Der Anklagegrundsatz ist ja nur eine &quot;Formsache&quot; ;-)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ja dadurch wird das Wesen des Akkusationsprinzips &#8220;ein bisschen&#8221; ausgehöhlt. Der Anklagegrundsatz ist ja nur eine &#8220;Formsache&#8221; <img src='http://www.strafprozess.ch/wordpress/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /> </p>
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	</item>
	<item>
		<title>Comment on Parteientschädigung als Strafe? by admin</title>
		<link>http://www.strafprozess.ch/parteientschadigung-als-strafe/#comment-923</link>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Mar 2010 21:45:16 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.strafprozess.ch/?p=3115#comment-923</guid>
		<description>@Malo: Da stimmt wohl etwas mit dem Organisationsrecht nicht ganz. Gegen die vom Volk direkt gewählten Richter kann der Regierungsrat das Verfahren einleiten, für die &quot;nur&quot; vom Kantonsrat gewählten der Kantonsrat selbst. Das kann nicht richtig sein und mag ein Grund sein, warum es solche Verfahren kaum gibt.
Zur bundesgerichtlichen Willkür: die gibt es nicht, weil es kein Gericht gibt, sie festzustellen. Die letzte Instanz ist immer und zwingend unfehlbar. Insofern bestehen spannende Parallelen zwischen Justiz und Religion.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Malo: Da stimmt wohl etwas mit dem Organisationsrecht nicht ganz. Gegen die vom Volk direkt gewählten Richter kann der Regierungsrat das Verfahren einleiten, für die &#8220;nur&#8221; vom Kantonsrat gewählten der Kantonsrat selbst. Das kann nicht richtig sein und mag ein Grund sein, warum es solche Verfahren kaum gibt.<br />
Zur bundesgerichtlichen Willkür: die gibt es nicht, weil es kein Gericht gibt, sie festzustellen. Die letzte Instanz ist immer und zwingend unfehlbar. Insofern bestehen spannende Parallelen zwischen Justiz und Religion.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
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