Der Bundesanwalt und das Recht

Nach Auffassung des Bundesanwalts scheint die Bundesanwaltschaft eine politische Behörde zu sein, welcher das Recht in erster Linie als Hindernis in ihrem weltweit zu führenden Kampf gegen den internationalen Terrorismus erscheint.

So interpretiere ich die folgende Aussage aus einem jüngst geführten Interview mit der NZZ:

Laut Bundesstrafgericht ist die Bundesanwaltschaft nur für in der Schweiz begangene Taten zuständig. Damit aber wird es unmöglich, Fälle von Cyberkriminalität im abgekürzten Verfahren zu behandeln und in diesem Rahmen Delikte zu berücksichtigen, die im Ausland verübt wurden. Cyberkriminelle denken nicht in territorialen Kategorien – sie agieren im Netz. Müssen wir uns auf ein ordentliches Verfahren mit allen Verteidigungsrechten und auf im Inland begangene Tathandlungen beschränken, beschneidet das unsere Möglichkeiten stark. Und wenn jedes Land nur bei Tathandlungen im eigenen Land aktiv wird, hat die Justiz im Kampf gegen Cyberkriminalität keine Chance.

Eigentlich wollte ich dazu noch was schreiben, aber mir fällt nichts mehr ein.