Der unbekannte Lenker

In der Regel werden SVG-Strafverfahren gegen den verantwortlichen Lenker geführt. Kann dieser aber nicht ermittelt werden, stellt sich die Frage, ob er vielleicht begünstigt wurde. Einen besonders schönen Fall, den nur das Leben schreiben kann, bietet Grundlage zu einem Entscheid des Bundesgerichts (BGer 6B_928/2017 vom 20.12.2017). Dieses bestätigt den Schuldspruch gegen die begünstigende Beifahrerin X.

Hier aber der Sachverhalt, der sich im Anschluss einer Kollision zwischen einem Personenwagen und einem Velo abgespielt hat:

Nachdem der unbekannte Lenker den Personenwagen auf den am Kollisionsort gelegenen Parkplatz gefahren hatte, “stieg die Beschuldigte X. auf der Beifahrerseite aus, gefolgt vom unbekannten Lenker, welcher dazu jedoch vom Fahrersitz rutschte und hernach den vorerwähnten Personenwagen auf der Beifahrerseite verliess.”

Nachdem sich A. und X. auf der Unfallstelle wenige Minuten unterhalten hatten, jener ausdrücklich die Polizei auf Platz verlangt und zudem die nicht beteiligte B. den beiden mitgeteilt hatte, dass die Polizei durch sie alarmiert worden sei, entfernte sich X. und setzte sich auf den Fahrersitz des Personenwagens, während der unbekannte Lenker auf dem Beifahrersitz Platz nahm. Ohne ihre Kontaktdaten zu hinterlassen, lenkte sie den Personenwagen in unbekannte Richtung weg. Sie habe dies in der Absicht getan bzw. in Kauf genommen, den unbekannten Lenker der Strafverfolgung zu entziehen.

Für die Argumente der Beschwerdeführerin und die Erwägungen des Bundesgerichts verweise ich auf den oben verlinkten Entscheid. Wie hätte ein Fachanwalt Strafrecht verteidigt?