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strafprozess.ch
[Aktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht]
Aus den Empfehlungen des Ministerkomittees des Europarats an die Mitgliedstaaten vom 06.10.2000:
“19. Die Staatsanwälte müssen Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Richter strikt beachten; sie dürfen insbesondere die gerichtlichen Entscheidungen nicht in Frage stellen oder ihre Vollstreckung behindern; davon ausgenommen sind die Ausübung von Rechtsmitteln oder ähnliche Verfahren.” (Vorläufige nichtamtliche Übersetzung der französischen Fassung)