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strafprozess.ch
[Aktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht]
Das Bundesverfassungsgericht hat gemäss heutiger Pressemitteilung festgestellt, dass die Durchsuchung von Redaktionsräumen wegen der damit verbundenen Störung der Redaktionstätigkeit und der Möglichkeit einer einschüchternden Wirkung eine Beeinträchtigung der Pressefreiheit darstellt.