Erstaunliches aus dem Thurgau

Wer den heute im Internet publizierten Entscheid des Bundesgerichts liest, muss sich um Sorgen um den Kanton Thurgau machen. Zu vermerken ist der Auftritt eines Anwalts, der möglicherweise gar nicht die Interessen seines Klienten vertritt und damit die Thurgauer Justiz so sehr aus dem Tritt zu bringen scheint, dass sie urteilt statt beschliesst und das falsche Rechtsmittel durch die falsche Instanz entscheiden lässt. Einfach lesen und sich wundern: BGer 6B_1181/2016 vom 13.12.2017, Fünferbesetzung).

Bemerkenswert ist auch das Urteilsdispositiv des Bundesgerichts, das die Beschwerde nicht gutheisst, sondern einfach den Entscheid der Vorinstanz aufhebt und die Sache zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens an das Obergericht des Kantons Thurgau, 2. Abteilung, zurückweist. Ohne Kosten. Ohne Entschädigungen.