Falsch verlegte Verfahrenskosten von CHF 150.00

Im Anschluss an den eben besprochenen Entscheid muss ich natürlich schon erwähnen, dass es auch Richter gibt, die dem Staat Kosten auferlegen, die eigentlich der Verurteilte bezahlen müsste. So beschloss das Obergericht des Kantons Bern, die Kosten eines erfolglos geführten Wiederherstellungsverfahrens von CHF 150.00 dem Kanton statt dem gescheiterten Gesuchsteller aufzuerlegen. Das wollte die Staatsanwaltschaft nicht akzeptieren und hat erfolgreich das Bundesgericht angerufen (BGer 6B_ 738/2015 vom 11.11.2015). Damit sind Recht und Ordnung im Kanton Bern wiederhergestellt.