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	<description>Aktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht</description>
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		<title>Mangels Kollusionsgefahr aus der Haft entlassen</title>
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		<pubDate>Wed, 01 Sep 2010 12:26:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>kj</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bundesgericht BGer]]></category>
		<category><![CDATA[Haft]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit BGer 1B_257/2010 vom 25.08.2010 verfügt das Bundesgericht direkt eine Haftentlassung. Das Bundesgericht lässt die Frage des dringenden Tatverdachts offen, zumal es den kumulativ erforderlichen besonderen Haftgrund (hier Kollusionsgefahr) in Abrede stellt:   2.5.1 Die Vorinstanz begründet Kollusionsgefahr zunächst damit, es seien noch Konfrontationseinvernahmen mit A., B., C., D. und E. sowie weiteren &#8211; nicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit 
<a  href="http://jumpcgi.bger.ch/cgi-bin/JumpCGI?id=25.08.2010_1B_257/2010" target="_blank" onclick="javascript:urchinTracker('/external/jumpcgi.bger.ch/cgi-bin/JumpCGI');" >BGer 1B_257/2010</a> vom 25.08.2010 verfügt das Bundesgericht direkt eine Haftentlassung. Das Bundesgericht lässt die Frage des dringenden Tatverdachts offen, zumal es den kumulativ erforderlichen besonderen Haftgrund (hier Kollusionsgefahr) in Abrede stellt:</p>
<p> </p>
<blockquote><div>2.5.1 Die Vorinstanz begründet Kollusionsgefahr zunächst damit, es seien noch Konfrontationseinvernahmen mit A., B., C., D. und E. sowie weiteren &#8211; nicht namhaft gemachten &#8211; allenfalls in den Betäubungsmittelhandel verwickelten Personen durchzuführen. Die Beschwerdeführerin könnte, auf freien Fuss gesetzt, versucht sein, diese Personen zu beeinflussen (Verfügung vom 4. August 2010 S. 6). <span id="more-3467"></span></div>
</blockquote>
<blockquote><div>Die Beschwerdeführerin wendet ein, sämtliche erwähnten Personen befänden sich in Haft. Die Vorinstanz und die Staatsanwaltschaft, welche auf Gegenbemerkungen verzichtet haben, bestreiten das nicht. Befinden sich die von der Vorinstanz genannten Personen aber in Haft, ist nicht zu ersehen, wie die Beschwerdeführerin auf sie Einfluss nehmen könnte.</div>
</blockquote>
<blockquote><div>2.5.2 Die Vorinstanz verweist (&#8230;) sodann darauf, es seien noch Computerdaten und Buchhaltungsunterlagen sicherzustellen und auszuwerten. Die Beschwerdeführerin bringt vor, &#8220;einfach alles&#8221; &#8211; d.h. sämtliche ihre Unterlagen einschliesslich Server und Personalcomputer &#8211; sei beschlagnahmt und inzwischen ausgewertet worden. Auch dem widersprechen die kantonalen Behörden nicht. Verhält es sich aber so, wie die Beschwerdeführerin sagt, ist nicht auszumachen, inwiefern sie insoweit noch etwas verbergen oder verfälschen könnte.</div>
</blockquote>
<blockquote><div>2.5.3 Die Vorinstanz bemerkt (&#8230;) ausserdem, die Beschwerdeführerin könnte bei einer Freilassung versucht sein, allfällige Drogengelder in Sicherheit zu bringen. Da die kantonalen Behörden unstreitig sämtliche Unterlagen der Beschwerdeführerin beschlagnahmt und ausgewertet haben, ist davon auszugehen, dass sie wissen, über welche Konten diese welche Geschäfte abgewickelt hat. Zwar kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Beschwerdeführerin noch irgendwo verborgene Konten hat oder Bargeld versteckt. Dafür führen die kantonalen Behörden jedoch keine konkreten Hinweise an. Es handelt sich insoweit somit um eine blosse Mutmassung. Allein gestützt darauf kann keine Kollusionsgefahr bejaht werden, da dafür nach der dargelegten Rechtsprechung die theoretische Möglichkeit, dass der Betroffene die Abklärung des Sachverhaltes vereiteln könnte, nicht genügt.</div>
</blockquote>
<blockquote><div>2.5.4 Bestehen danach keine konkreten Anhaltspunkte für Kollusionsgefahr, kann dieser Haftgrund nicht bejaht werden. Die Beschwerde ist insoweit begründet.</div>
</blockquote>
<div>Verhaftet wurde die Beschwerdeführerin wegen angeblicher Gehilfenschaft zum Anbau und Handel mit Marihuana. Zudem soll sie in ihrer Eigenschaft als Treuhänderin Gelder aus dem Drogenhandel in Firmen investiert oder auf Bankkonten angelegt zu haben (Geldwäscherei).</div>
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		<title>Willkür in Freiburg</title>
		<link>http://www.strafprozess.ch/willkur-in-freiburg/</link>
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		<pubDate>Wed, 01 Sep 2010 08:44:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>kj</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bundesgericht BGer]]></category>
		<category><![CDATA[Kosten und Entschädigung]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Kantonsgericht Freiburg verweigerte einem Freigesprochenen eine Entschädigung, weil er rechtsschutzversichert war und weil die neue bundesgerichtliche Rechtsprechung dazu nicht verbindlich sei ( BGer 6B_312/2010 vom 13.08.2010). Die Vorinstanz fühlt sich indessen an diese ihres Erachtens nicht näher begründete, &#8220;sicherlich unbewusste&#8221; Änderung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung durch das Urteil 6B_976/2008 vom 8. Juni 2009 nicht gebunden. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Kantonsgericht Freiburg verweigerte einem Freigesprochenen eine Entschädigung, weil er rechtsschutzversichert war und weil die neue bundesgerichtliche Rechtsprechung dazu nicht verbindlich sei (
<a  href="http://jumpcgi.bger.ch/cgi-bin/JumpCGI?id=13.08.2010_6B_312/2010" target="_blank" onclick="javascript:urchinTracker('/external/jumpcgi.bger.ch/cgi-bin/JumpCGI');" >BGer 6B_312/2010</a> vom 13.08.2010).</p>
<blockquote><p>Die Vorinstanz fühlt sich indessen an diese ihres Erachtens nicht näher begründete, &#8220;sicherlich unbewusste&#8221; Änderung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung durch das Urteil 6B_976/2008 vom 8. Juni 2009 nicht gebunden. Sie sieht daher keinen Grund, ihre &#8211; mit dem Bundesgerichtsurteil 1P.422/1991 vom 23. Dezember 1991 in Einklang stehende &#8211; Praxis zu ändern. Demnach sei Schadenersatz für entstandene Anwaltskosten hinreichend gewährleistet, wenn der freigesprochene Beschuldigte über eine Rechtsschutzversicherung verfüge (&#8230;) (E. 1).</p>
</blockquote>
<p>Das Bundesgericht erachtet den Entscheid des Kantonsgericht als willkürlich: <span id="more-3464"></span></p>
<blockquote><p>Es ist willkürlich, einer Partei eine Parteientschädigung vorzuenthalten, weil sie rechtsschutzversichert ist (BGE 135 V 473 E. 3.1 S. 478 mit Hinweis). An dieser Rechtsprechung ist auch für den Bereich des Strafprozesses festzuhalten. Dass der Entscheid des Bundesgerichts 6B_976/2008 vom 8. Juni 2009 von der im Urteil 1P.422/1991 vom 23. Dezember 1991 vertretenen Auffassung abweicht und auf dieses auch nicht Bezug nimmt, ändert daran im Ergebnis nichts. Der ältere Entscheid ist überholt (E. 2.2).</p>
</blockquote>
<p>Liest man Entscheide wie den hier angefochtenen, muss man sich fragen, wie die Kantonsrichter ihren Beruf eigentlich verstehen. Unabhängig und allein dem Recht verpflichtet scheinen sie jedenfalls kaum gewesen zu sein.</p>
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		<title>Todesstrafe: Initiative doch noch nicht vom Tisch?</title>
		<link>http://www.strafprozess.ch/todesstrafe-initiative-doch-noch-nicht-vom-tisch/</link>
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		<pubDate>Mon, 30 Aug 2010 12:56:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>kj</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik / Entwicklungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Initiant droht damit, die Initiative an andere Interessierte weiterzugeben, falls die Justizministerin nicht zusichere, dass Strafverfahren bei Kapitalverbrechen beschleunigt und nach einem Jahr abgeschlossen werden müssen, wenn der Täter feststehe (s. NZZonline). Derweil stösst die offenbar beratungsresistente (s. etwa den letzten Beitrag) Justizministerin in eine andere Richtung vor und stellt wieder einmal eine Verschärfung der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Initiant droht damit, die Initiative an andere Interessierte weiterzugeben, falls die Justizministerin nicht zusichere, dass Strafverfahren bei Kapitalverbrechen beschleunigt und nach einem Jahr abgeschlossen werden müssen, wenn der Täter feststehe (s. 
<a  href="http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/strafmass_bei_schweren_verbrechen_verschaerfen_1.7371593.html" target="_blank" onclick="javascript:urchinTracker('/external/www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/strafmass_bei_schweren_verbrechen_verschaerfen_1.7371593.html');" >NZZonline</a>).</p>
<p>Derweil stösst die offenbar beratungsresistente (s. etwa den 
<a  href="http://www.strafprozess.ch/vom-sinn-des-strafens/" target="_self" onclick="javascript:urchinTracker('/external/www.strafprozess.ch/vom-sinn-des-strafens/');" >letzten Beitrag</a>) Justizministerin in eine andere Richtung vor und stellt wieder einmal eine Verschärfung der Sanktionen in Aussicht: <span id="more-3461"></span></p>
<p>Bei fahrlässiger schwerer Körperverletzung und bei fahrlässiger Tötung soll die Höchststrafe von bisher drei Jahren erhöht werden, bei vorsätzlicher schwerer Körperverletzung soll zudem auch die Mindeststrafe erhöht werden. Die Vorlage sei fertig und soll bald dem Bundesrat unterbreitet werden.</p>
<p>Der Bundesrat wird angesichts der gegenwärtigen Diskussion kaum dagegen sein können und das Parlament wird ihm folgen. Gelöst wird dadurch freilich nicht ein einziges Problem und ich wage die Prognose, dass mit dieser Verschärfung auch kein einziges Delikt verhindert wird. Dafür werden die Verfahren noch länger dauern, denn bei erhöhten Strafandrohungen werden die Verfahren aufwändiger und die Verteidiger werden nichts mehr unversucht lassen dürfen, um ihren Sorgfaltspflichten genügen zu können.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Vom Sinn des Strafens</title>
		<link>http://www.strafprozess.ch/vom-sinn-des-strafens/</link>
		<comments>http://www.strafprozess.ch/vom-sinn-des-strafens/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 28 Aug 2010 11:34:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>kj</dc:creator>
				<category><![CDATA[Diverses]]></category>
		<category><![CDATA[Politik / Entwicklungen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.strafprozess.ch/?p=3458</guid>
		<description><![CDATA[&#8220;Der Bund&#8221; befragt heute einen der Wenigen, die sich im Straf- und Strafprozessrecht wirklich auskennen und wissen wovon sie sprechen. Hier ein paar Zitate aus dem Interview: Andererseits werden heute alle möglichen und unmöglichen gesellschaftlichen Probleme an die Strafjustiz delegiert. Das Parlament geht dabei voraus: Taucht ein neues Problem auf, wird sofort eine neue Strafbestimmung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>
<a  href="http://www.derbund.ch/schweiz/standard/Rache-ist-Hilflosigkeit-/story/22795356" target="_blank" onclick="javascript:urchinTracker('/external/www.derbund.ch/schweiz/standard/Rache-ist-Hilflosigkeit-/story/22795356');" >&#8220;Der Bund&#8221; befragt</a> heute einen der Wenigen, die sich im Straf- und Strafprozessrecht wirklich auskennen und wissen wovon sie sprechen. Hier ein paar Zitate aus dem Interview: <span id="more-3458"></span></p>
<blockquote><p>Andererseits werden heute alle möglichen und unmöglichen gesellschaftlichen Probleme an die Strafjustiz delegiert. Das Parlament geht dabei voraus: Taucht ein neues Problem auf, wird sofort eine neue Strafbestimmung erlassen. Von der Verabschiedung des Strafgesetzbuchs im Jahr 1937 bis zur ersten Revision dauerte es zwanzig Jahre. Zum Vergleich: Allein in den letzten zehn Jahren gab es knapp vierzig Revisionen.</p>
<p>Im Übrigen sollte man sich bewusst sein, dass schärfere Strafen keine abschreckende Wirkung haben. Was potenzielle Täter hingegen beeinflusst, ist die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden. Ist diese hoch, verzichtet manch einer auf eine Straftat.</p>
<p>Vom Theologen Helmut Gollwitzer stammt der Satz: «Strafen ist ein Handeln von Sündern an Sündern, nicht von Gerechten an Ungerechten.» Man muss sich als Richter immer bewusst sein: Wir sind Menschen mit Fehlern und Schwächen. Richter dürfen sich nie erhaben fühlen. Das fällt nicht allen Richtern gleich leicht. Ein Berufsleben lang Recht zu sprechen, also immer recht zu haben – das prägt den Charakter. Und ist nicht in jedem Fall günstig.</p>
</blockquote>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Der Staatsanwalt, Dein Freund und Helfer</title>
		<link>http://www.strafprozess.ch/der-staatsanwalt-dein-freund-und-helfer/</link>
		<comments>http://www.strafprozess.ch/der-staatsanwalt-dein-freund-und-helfer/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 27 Aug 2010 11:33:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>kj</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bundesgericht BGer]]></category>
		<category><![CDATA[Kosten und Entschädigung]]></category>
		<category><![CDATA[BGG]]></category>

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		<description><![CDATA[Auf Gesuch der Staatsanwaltschaft hin korrigiert das Bundesgericht ein eigenes Urteil ( BGer 6B_232/2010 vom 20.05.2010) und spricht die Parteikostenentschädigung neu dem Anwalt anstatt dem Klienten zu ( BGer 6G_2/2010 vom 16.08.2010). Damit soll verhindert werden, dass der bedürftige Klient die Parteientschädigung verbraucht und sein Anwalt leer ausgeht: Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege und Verbeiständung des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auf Gesuch der Staatsanwaltschaft hin korrigiert das Bundesgericht ein eigenes Urteil (
<a  href="http://relevancy.bger.ch/php/aza/http/index.php?lang=de&amp;type=highlight_simple_query&amp;page=1&amp;from_date=&amp;to_date=&amp;sort=relevance&amp;insertion_date=&amp;top_subcollection_aza=all&amp;query_words=6B_232/2010&amp;rank=1&amp;azaclir=aza&amp;highlight_docid=aza://20-05-2010-6B_232-2010&amp;number_of_ranks=2" target="_blank" onclick="javascript:urchinTracker('/external/relevancy.bger.ch/php/aza/http/index.php');" >BGer 6B_232/2010</a> vom 20.05.2010) und spricht die Parteikostenentschädigung neu dem Anwalt anstatt dem Klienten zu (
<a  href="http://jumpcgi.bger.ch/cgi-bin/JumpCGI?id=16.08.2010_6G_2/2010" target="_blank" onclick="javascript:urchinTracker('/external/jumpcgi.bger.ch/cgi-bin/JumpCGI');" >BGer 6G_2/2010</a> vom 16.08.2010). Damit soll verhindert werden, dass der bedürftige Klient die Parteientschädigung verbraucht und sein Anwalt leer ausgeht: <span id="more-3451"></span></p>
<blockquote><p>Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege und Verbeiständung des Beschwerdegegners wird nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichts im Umfang der Abweisung der Beschwerde gegenstandslos. Nach ständiger Praxis wird die Parteientschädigung in diesem Fall dem Rechtsvertreter des Gesuchstellers zugesprochen. Dies trägt dem Gedanken Rechnung, dass bei einer Ausrichtung an die bedürftige Partei die Gefahr besteht, diese werde die ihr im Umfang ihres Obsiegens zugesprochene Parteikostenentschädigung für die Bestreitung ihres Lebensunterhalts beanspruchen, womit der Verteidiger leer ausgehen würde. Dementsprechend wurde in der Erwägung 4 des Urteils 6B_232/2010 vom 20. Mai 2010 die Parteientschädigung ausdrücklich dem Rechtsvertreter des Beschwerdegegners zugesprochen. Das Dispositiv ist daher in diesem Sinne zu berichtigen. Der Kanton St. Gallen hat daher die Entschädigung von Fr. 2&#8217;000.&#8211; dem Rechtsvertreter des Beschwerdegegners auszurichten (E. 4).</p>
</blockquote>
<p>Bereits im korrigierten Urteil war die Begründung richtig, aber das Dispositiv falsch.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Todesstrafe: Initiative zurückgezogen</title>
		<link>http://www.strafprozess.ch/todesstrafe-initiative-zuruckgezogen/</link>
		<comments>http://www.strafprozess.ch/todesstrafe-initiative-zuruckgezogen/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 25 Aug 2010 07:17:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>kj</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bundesgericht BGer]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie Chris bereits gemeldet hat (Danke!), haben die Initianten einen Rückzieher gemacht. Ihre Begründung lässt sich dem Beitrag im Tages-Anzeiger entnehmen. Danach weisen die Initianten auf folgende Punkte hin, die ich in Klammern kommentiere: Der heutige Rechtsstaat ist total auf der Seite des Täters [Das hört man immer wieder, ist aber trotzdem blanker Unsinn. Der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie Chris bereits gemeldet hat (Danke!), haben die Initianten einen Rückzieher gemacht. Ihre Begründung lässt sich dem 
<a  href="http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Initiative-fuer-Todesstrafe-zurueckgezogen/story/21220981" onclick="javascript:urchinTracker('/external/www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Initiative-fuer-Todesstrafe-zurueckgezogen/story/21220981');" >Beitrag im Tages-Anzeiger</a> entnehmen. Danach weisen die Initianten auf folgende Punkte hin, die ich in Klammern kommentiere:</p>
<ul>
<li><em>Der heutige Rechtsstaat ist total auf der Seite des Täters</em> [Das hört man immer wieder, ist aber trotzdem blanker Unsinn. Der Rechtsstaat hat jedem Beschuldigten ein faires Verfahren zu garantieren, womit er sich reichlich schwer tut].</li>
<li><em>Der Untersuchungsbericht wird rund um die Aussagen des Täters gemacht, es fehlt eine Aussage im Namen des Opfers</em> [Das könnte ja daran liegen, dass die Angehörigen des Opfers ihre Rechte nicht ausgeübt haben].</li>
<li><em>Die Hinterbliebenen habe keine Möglichkeit sich zu wehren und sind im Prozess nur als Zuschauer dabei</em> [Das ist schlicht falsch].</li>
<li><em>Die Verwahrungsinitiative durch deren Nichtanwendung eine &#8220;Volksverarschung&#8221; ist</em> [Die Initianten und das Stimmvolk wussten von Anfang an um die Probleme bei der Umsetzung].</li>
<li><em>Ein Täter bekommt Unterkunft, warmes Essen, Unterhaltung und Beschäftigungsmöglichkeiten mehr als jeder ehrliche Obdachlose</em> [und trotzdem würde kein Obdachloser mit dem Gefangenen tauschen wollen].</li>
<li><em>Der Täter muss bestraft werden und nicht das Opfer und die Hinterbliebenen</em> [das ist so vorgesehen und wird auch so praktiziert].</li>
<li><em>Die Politiker müssen das Rechtssystem endlich auf die Seite des Opfers stellen. Ihr seid jetzt am Ball!</em> [Das Rechtssystem hat sich auf gar keine Seite zu stellen und der Ball wurde durch die Initianten aus dem Spiel genommen. Es besteht ausser beim Initiativprüfungsverfahren überhaupt kein Handlungsbedarf mehr.]</li>
</ul>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Wer bezahlt die Dolmetscherkosten?</title>
		<link>http://www.strafprozess.ch/wer-bezahlt-die-dolmetscherkosten/</link>
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		<pubDate>Mon, 23 Aug 2010 16:36:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>kj</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bundesanwaltschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesstrafgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Kosten und Entschädigung]]></category>
		<category><![CDATA[amtliche Verteidigung]]></category>
		<category><![CDATA[EMRK 6]]></category>
		<category><![CDATA[IPBPR 14]]></category>

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		<description><![CDATA[Der aktuelle Jusletter (kostenpflichtig) weist auf einen Entscheid des Bundesstrafgerichts hin, das die Beschwerde eines Untersuchungshäftling im Zusammenhang mit der Bezahlung von Dolmetscherkosten gutheisst ( BB.2010.35 vom 10.08.2010). Der Beschwerdeführer hat sich gegen die langjährige Praxis der Bundesanwaltschaft gewehrt, wonach die Dolmetscherkosten von den Pflichtverteidigern jeweils direkt bezahlt und auf die Kostennote genommen, von den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der aktuelle 
<a  href="http://jusletter.weblaw.ch/article/de/_8595?lang=de" target="_blank" onclick="javascript:urchinTracker('/external/jusletter.weblaw.ch/article/de/_8595');" >Jusletter</a> (kostenpflichtig) weist auf einen Entscheid des Bundesstrafgerichts hin, das die Beschwerde eines Untersuchungshäftling im Zusammenhang mit der Bezahlung von Dolmetscherkosten gutheisst (
<a  href="http://bstger.weblaw.ch/cache/pub/cache.faces?file=20100810_BB_2010_35.htm&amp;query=BB.2010.35&amp;ul=de" target="_blank" onclick="javascript:urchinTracker('/external/bstger.weblaw.ch/cache/pub/cache.faces');" >BB.2010.35</a> vom 10.08.2010). Der Beschwerdeführer hat sich gegen die langjährige Praxis der Bundesanwaltschaft gewehrt, wonach die Dolmetscherkosten von den Pflichtverteidigern jeweils direkt bezahlt und auf die Kostennote genommen, von den Verteidigern also vorgeschossen wurden.</p>
<p>Das Eintreten, das m.E. nicht zwingend war, begründet die I. Beschwerdekammer wie folgt: <span id="more-3435"></span><br /><!--more--></p>
<blockquote><p>Il est directement visé par la décision attaquée dans la mesure où l&#8217;obligation faite par le MPC au conseil d&#8217;office du plaignant d&#8217;avancer les frais d&#8217;interprète conjugué au refus dudit conseil de procéder en conséquence est susceptible de lui causer un préjudice personnel et direct sous la forme d&#8217;une atteinte à l&#8217;un de ses droits fondamentaux (E. 1.3).</p>
</blockquote>
<p>In der Sache erkannte die I. Beschwerdekammer, die bisherige Praxis sei mit den Ansprüchen aus 
<a  href="http://www.admin.ch/ch/f/rs/0_101/a6.html" target="_blank" onclick="javascript:urchinTracker('/external/www.admin.ch/ch/f/rs/0_101/a6.html');" >Art. 6 Ziff. 3 lit. c EMRK</a> und 
<a  href="http://www.admin.ch/ch/f/rs/0_103_2/a14.html" target="_blank" onclick="javascript:urchinTracker('/external/www.admin.ch/ch/f/rs/0_103_2/a14.html');" >Art. 14 Ziff. 3 lit. f  IPBPR</a> nicht vereinbar.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Kamerapanne</title>
		<link>http://www.strafprozess.ch/kamerapanne/</link>
		<comments>http://www.strafprozess.ch/kamerapanne/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 22 Aug 2010 19:40:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>kj</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kuriositäten]]></category>
		<category><![CDATA[Polizeimethoden]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.strafprozess.ch/?p=3430</guid>
		<description><![CDATA[Gemäss SonntagsZeitung (kostenpflichtig) wollte ein Geschäftsmann beweisen, dass er in der Untersuchungshaft von Aufsehern misshandelt wurde. Der Häftling hatte insofern Glück, als der angebliche Tatort von einer Kamera überwacht wird. Diese war aber ausgerechnet zur angeblichen Tatzeit 15 Minuten lang ausser Betrieb war &#8211; gemäss einem technischen Gutachten des Gefängnisses zufolge einer Panne. Ein Schelm, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gemäss 
<a  href="http://epaper3.sonntagszeitung.ch/ee/sonze/_main_/2010/08/22/002/" onclick="javascript:urchinTracker('/external/epaper3.sonntagszeitung.ch/ee/sonze/_main_/2010/08/22/002/');" >SonntagsZeitung</a> (kostenpflichtig) wollte ein Geschäftsmann beweisen, dass er in der Untersuchungshaft von Aufsehern misshandelt wurde. Der Häftling hatte insofern Glück, als der angebliche Tatort von einer Kamera überwacht wird. Diese war aber ausgerechnet zur angeblichen Tatzeit 15 Minuten lang ausser Betrieb war &#8211; gemäss einem technischen Gutachten des Gefängnisses zufolge einer Panne.</p>
<p>Ein Schelm, wer böses dabei denkt (vgl. aber immerhin einen 
<a  href="http://www.strafprozess.ch/update-manipulierte-polizeivideos/" onclick="javascript:urchinTracker('/external/www.strafprozess.ch/update-manipulierte-polizeivideos/');" >früheren Beitrag</a>).</p>
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		<title>Altes StGB, mehr Polizei und alte Kasernen</title>
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		<pubDate>Sat, 21 Aug 2010 10:37:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>kj</dc:creator>
				<category><![CDATA[AT StGB]]></category>
		<category><![CDATA[Politik / Entwicklungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Gemäss Tages-Anzeiger hat der Präsident der CVP am heutigen Parteitag als Ziel formuliert, zum alten Strafgesetzbuch zurückzukehren: Die letzte Strafrechtsänderung sei naiv gewesen, die abschreckende Wirkung sei verloren gegangen. Dies müsse rückgängig gemacht werden. Die Polizeikorps müssten aufgestockt und kurze Freiheitsstrafen wieder eingeführt werden. Letztere könnten beispielsweise in alten Kasernen verbüsst werden. Man muss nur [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gemäss 
<a  href="http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/CVP-will-Leuthard-in-ihr-Wunschdepartement-schicken/story/10061323" target="_blank" onclick="javascript:urchinTracker('/external/www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/CVP-will-Leuthard-in-ihr-Wunschdepartement-schicken/story/10061323');" >Tages-Anzeiger</a> hat der Präsident der CVP am heutigen Parteitag als Ziel formuliert, zum alten Strafgesetzbuch zurückzukehren:</p>
<blockquote><p>Die letzte Strafrechtsänderung sei naiv gewesen, die abschreckende Wirkung sei verloren gegangen. Dies müsse rückgängig gemacht werden. Die Polizeikorps müssten aufgestockt und kurze Freiheitsstrafen wieder eingeführt werden. Letztere könnten beispielsweise in alten Kasernen verbüsst werden.</p>
</blockquote>
<p>Man muss nur fünf Minuten nachdenken &#8211; ok, der CVP-Präsident vielleicht zehn &#8211; um zu erkennen, dass naiv vielmehr derjenige ist, der an die abschreckende Wirkung der kurzen Freiheitsstrafe glaubt. Aber das kann ja dann der überübernächste CVP-Präsident am Parteitag 2018 feststellen.</p>
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		<title>Wiedereinführung der Todesstrafe</title>
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		<pubDate>Fri, 20 Aug 2010 18:28:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>kj</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik / Entwicklungen]]></category>

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		<description><![CDATA[In der Schweiz soll eine Volksinitiative zur Wiedereinführung der Todesstrafe lanciert werden (vgl. dazu die vielfach kommentierten Beiträge bei  Tages-Anzeiger online und NZZonline). Soweit ich richtig recherchiert habe, scheiterte eine ähnliche Initiative im Jahr 1985 im Sammelstadium. Damals ging es darum, den Handel mit harten Drogen mit dem Tod zu bestrafen. Die geplante Initiative zielt offenbar [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In der Schweiz soll eine Volksinitiative zur Wiedereinführung der Todesstrafe lanciert werden (vgl. dazu die vielfach kommentierten 
<a  href="http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Initiativkomitee-fordert-die-Wiedereinfuehrung-der-Todesstrafe/story/25971618" target="_blank" onclick="javascript:urchinTracker('/external/www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Initiativkomitee-fordert-die-Wiedereinfuehrung-der-Todesstrafe/story/25971618');" >Beiträge</a> bei  Tages-Anzeiger online und 
<a  href="http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/todesstrafe_volksinitiative_1.7267849.html" target="_blank" onclick="javascript:urchinTracker('/external/www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/todesstrafe_volksinitiative_1.7267849.html');" >NZZonline</a>). Soweit ich richtig 
<a  href="http://www.admin.ch/ch/d/pore/vi/vis171.html" target="_blank" onclick="javascript:urchinTracker('/external/www.admin.ch/ch/d/pore/vi/vis171.html');" >recherchiert</a> habe, scheiterte eine ähnliche Initiative im Jahr 1985 im Sammelstadium. Damals ging es darum, den Handel mit harten Drogen mit dem Tod zu bestrafen. Die geplante Initiative zielt offenbar auf &#8220;Mord mit sexuellem Missbrauch&#8221;, also eine Art Supermord.</p>
<p>An der Anzahl der Unterschriften wird es diesmal nach meiner Einschätzung nicht mehr scheitern. Hunderttausend finden sich wahrscheinlich für jede noch so irrsinnige Idee. Es ist ja wahrscheinlich nichts dagegen einzuwenden, von Zeit zu Zeit über längst gelöst geglaubte Grundsatzfragen neu nachzudenken und kontrovers zu diskutieren. Aber muss man wirklich eine Volksabstimmung durchführen, wenn man ein &#8220;ja&#8221; ohnehin nicht umsetzen kann? Nun, man muss nicht, aber man darf und man kann. So sind die Regeln. Sie sind wie so viele andere falsch, aber sie sind.</p>
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