Handwechsel

Ein Beschwerdeführer hat vor Bundesgericht erfolglos versucht, die Einstellung des Verfahrens wegen Verletzung des Beschleunigungsgebots zu bewirken (BGer 6B_61/2016 vom 18.04.2016). Das Bundesgericht fand, die Verletzung sei durch eine Strafreduktion hinreichend berücksichtigt:

Immerhin ist anzumerken, dass die Vorinstanz den durch einen Handwechsel verursachten rund vierjährigen Verfahrensstillstand (2006-2011) mit einer Reduktion der Strafe um etwas über 40% berücksichtigt (E. 3).

So kriegt der Beschwerdeführer nun eine bedingte Geldstrafe für ein Delikt, das er vor ca. 15 Jahren begangen hat.