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strafprozess.ch

[Aktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht]
Dec
30
2009

7 Responses

  1. Ist immer wieder interessant, was für Urteile bei solchen “für mich” Bagatellen gesprochen werden und wie lächerlich dann die Urteile jeweils bei wirklich schweren Straftaten wo es Opfer gab ausfallen…. Anscheinend ist der Handel mit lächerlichen 100g Kokain, das wohl in Bankster- und anderen Schickimicki Kreisen verkauft wurde, härter bestraft wird, als Vergewaltigungen und Missbrauch von Kindern wo dann meist bedingte Geldstrafen oder ähnliches gesprochen werden… Eigentlich sollte es doch umgekehrt sein oder? Ich meine beim Handel mit Kokain geht es schlicht um Geld, da passen Geldstrafen ja eher als wenn es Opfer gegeben hat, aber eben, ich verstehe die Justiz ohnehin schon länger nicht mehr, da scheint die Waage irgendwie verloren gegangen zu sein!

  2. Beim Handel mit Kokain geht es ab 18g um die Gefährdung der Gesundheit vieler Menschen und damit um Freiheitsstrafen von nicht unter einem Jahr. Weshalb Drogendelikte verhältnismässig hart (im internationalen Vergleich herrschen in der Schweiz dennoch kuschelige Verhältnisse) bestraft werden, habe ich nie richtig verstanden. Man verfolgt und bestraft Menschen und Organisationen, die davon leben, dass man ihre Produkte verboten hat, die offensichtlich trotz Verbots stark nachgefragt werden. Geschützt werden sollen die selbstverantwortungslosen Konsumenten vor sich selbst, was Strafrecht bekanntlich nicht schaffen kann.

  3. Ja wie wenn der Drogenhändler die Konsumenten dazu dazu zwingen würde die Ware zu kaufen oder was? Eben nicht, da ist kein Zwang, nicht einmal Werbung wird gemacht, die Konsumenten kommen von sich aus und kaufen die Ware, da gibt es keine Opfer, da läuft alles freiwillig und gerade bei Kokain was ja eindeutig eine Schickimicki-Droge ist, haben die Konsumenten auch genügend Kohle dafür… Zudem gibt es auch keinen grossen Unterschied zwischen Kokain und Amphetaminen die sogar ärztlich verordnet werden… Für mich alles ein bisschen Scheinheilig, wenn es tatsächlich um den Schutz der selbstverantwortungslosen Konsumenten gehen würde, müsste man auch Tabak, Alkohol und vieles andere verbieten… Noe, was ich vor allem nicht verstehe ist eben, das solche Delikte wo es keinerlei Opfer gab meist härter bestraft werden als solche wo es tatsächlich Opfer gab… Ich persönlich finde solche Delikte wo es an sich wirklich nur um Geld geht sollten mit Geldstrafen geahndet werden und wenn schon dann solche Delikte wo es Opfer gab dann eben mit Freiheitsstrafen, vor allem dann wenn eben dem Opfer auch die Freiheit genommen wurde usw. Ich finde eben die Strafe müsste irgendwie äquivalent zum Delikt sein… Und gerade wenn es Opfer gab müsste man auch viel besser für die Opfer schauen als heute der Fall ist, aber eben, ich habe wohl einfach zu hohe Ideale…. :(

  4. Ausgenommen Haftbeschwerden erachtet das Bundesgericht praktisch alle abgewiesenen Beschwerden als von vornherein aussichtslos, d.h. die meisten amtlichen Verteidiger arbeiten vor Bundesgericht “unentgeltlich”. Dass die Anwaltslobby hier noch nicht aktiv wurde, verwundert.

    • Die Anwaltslobby interessiert sich nicht leider besonders für die armen Schlucker, die auf unentgeltliche Rechtspflege angewiesen sind. Sie zählt darauf, dass ein paar Idealisten pro bono arbeiten und zusätzlich auch noch in Kauf nehmen, vom Bundesgericht öffentlich wegen aussichtsloser Beschwerdeführung gerüffelt zu werden. Man könnte ja auch zur Auffassung gelangen, aussichtslose Beschwerden seien sorgfaltswidrig.

  5. Es scheint mir absolut realitätsfremd, Kokain als Schickimicki-Droge zu bezeichnen. Erstaunlich wie sich dieses längst überholte Vorurteil in den Kommentaren hält. Kokain wird heute in enormen Mengen in die Schweiz eingeführt und hier trotz Krise einkommensunabhängig quer durch die ganze Gesellschaft konsumiert.

  6. Heute wurde eine Entscheid publiziert, in dem die Beschwerde als aussichtlos erachtet wurde, obwohl ein Bundesrichter sich offenbar nicht klar war und eine Fünferbesetzung verlangt hat (oder der Fall wurde als grundsätzlich wichtig angesehen): 6B_157/2009 !

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