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strafprozess.ch

[Aktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht]
Mar
13
2010

6 Responses

  1. S’il y a un droit au silence, il faut se rappeler que, suivant le contexte, le silence peut néanmoins être interprété par le juge comme un indice à charge. P.ex. : ATF 6B_748/2009 consid. 2.1

  2. Meines Erachtens gibt es für einen “durchschnittlichen Täter” nur zwei vernünftige Optionen mit entsprechenden Konsequenzen: Schweigen (beide möglichen Konsequenzen sind im Beitrag erwähnt) oder ein Geständnis ablegen (mögliche Konsequenzen: keine oder nur kurze U-Haft und Strafmilderung; Gefahr: Man gibt mehr zu, als beweisbar wäre oder gar Verdacht bestünde).

  3. Egal ob als Laie oder nicht……..auch wenn es Konsequenzen zu tragen gilt, Schweigen ist wohl immer besser, wie die Erfahrung zeigt…………ist wohl auch die Frage, wie gut der Anwalt dann ist, der man(n) oder Frau wählt!!!!!!!!!!!!!!!!

  4. Aus eigener Erfahrung (vorsätzliche Falschbeschuldigung durch meinen ehemaligen Arbeitgeber) kann ich jedem zu unrecht Beschuldigtem nur raten grundsätzlich zu schweigen. Ich machte den Fehler, daran zu glauben, dass Polizei und Staatsanwaltschaft korrekt arbeiten würden und sich der Sachverhalt durch kooperatives Verhalten schnell aufklären werde. Tatsächlich zog sich das Verfahren durch Einlassungen auf mehr als ein Jahr in die Länge. Der grösste Vorwurf ist dabei den Ermittlungsbehörden zu machen: So wurde es zugelassen, dass entlastende Beweismittel ins Ausland verschafft wurden, Entlastungszeugen nicht gehört, das forensische Gefälligkeitsgutachten (es enthält meinen Namen 53 mal, nicht jedoch die Seriennummer des angeblich untersuchten Gerätes) eines dem Arbeitgeber nahe stehenden, ausländischen Unternehmens als einziger Beweis akzeptiert wurde und mir Sachverhalte selbst dann vorgehalten wurden, nachdem diese bereits seit Monaten widerlegt waren. Insgesamt wurde in meinem Fall ausschliesslich ergebnisorientiert ermittelt. Hätte sich der Untersuchungsrichter nur 10 Minuten mit dem Basler Kommentar zum StGB befasst, so hätte er bereits dann feststellen müssen, dass sich die mir vorgeworfenen Tatbestände gar nicht verwirklichen lassen. Mit Menschen, die derart unprofessionell arbeiten, kann man nicht konstruktiv kooperieren!

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