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strafprozess.ch

[Aktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht]
Oct
31
2005

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  1. Haben wir auf Verfassungsstufe wirklich nichts vergleichbares? M.E. kommen Art. 10 und insbesondere Art. 13 der BV diesem Fourth Amendment materiell ziemlich nah. Oder meinen Sie, dass die Auslegung eine ganz andere ist? Mir scheint, in den USA ist Privateigentum (auch gegen Eingriffe durch Private) viel stärker geschützt.

    Ansonsten, sehr schöner Blog!

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