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strafprozess.ch

[Aktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht]
Jan
26
2010

2 Responses

  1. Unzureichende Entscheide persönlich zu verantworten, hat ein fehlbarer Richter bekanntlich nicht.

    Aergerlich einmal mehr dies pauschale Aussage. Was wäre dann angsagt? Rollender Kopf? Finanzstrafe? Lohnkürzung?
    Wer beurteilt was unzureichend ist? Und wer beurteilt die Fehlbarkeit? Wohl die unzufriedenen Anwälte, wenn die Richter nicht nach ihren Ansichten entscheiden…………..

    • Was die Parteien und ihre Anwälte denken, ist nicht relevant. Was die höhere Instanz tut hingegen schon. Ich will keine rollenden Köpfe, aber Verantwortlichkeit für offensichtliches Fehlverhalten. Es kann doch nicht sein, dass dieselben Richter dieselben Fehler wiederholen und sich schlicht nicht darum kümmern, was die oberen Instanzen sagen.

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