Neue Gesetze zur Stärkung der Grundrechte der Bürger

Die Schlussabstimmungstexte der Herbstsession 2015 sind online, darunter auch diejenigen des revidierten Korruptionsstrafrechts und des referendumsgefährdeten Nachrichtendienstgesetzes. Für alle, die es noch nicht gewusst haben: Art. 2 lit. a NDG erklärt, worum es dem Gesetzgeber wirklich geht:

Dieses Gesetz dient dem Schutz wichtiger Landesinteressen; es bezweckt:

a. zur Sicherung der demokratischen und rechtsstaatlichen Grundlagen der Schweiz und zum Schutz der Freiheitsrechte ihrer Bevölkerung beizutragen;

Einen solchen Beitrag will übrigens auch die Bundesverfassung selbst schon leisten. Dort steht in Art. 35 Abs. 2:

Wer staatliche Aufgaben wahrnimmt, ist an die Grundrechte gebunden und verpflichtet, zu ihrer Verwirklichung beizutragen.

Dazu fällt mir nur ein Zitat eines ehemaligen US-Präsidenten ein:

The most terrifying words in the English language are: I’m from the government and I’m here to help. (Ronald Reagan).