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strafprozess.ch

[Aktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht]
Nov
17
2009

3 Responses

  1. Plausibele Begründung

  2. Ich frage mich ohnehin, bekommen in der Schweiz Geschädigte überhaupt jemals ihren Schaden ersetzt? Denn ich bin auch Geschädigter, habe gegen 6 Täter Strafanzeige gemacht, darunter eine Behörde des Kantons Zürich die damals selber gegen die Anzeigepflicht verstossen, mir keine Hilfe gewährte und nun alles vertuscht. Die Staatsanwaltschaft hat nach einem Jahr eine Nichteintretensverfügung geschickt, hat selber nichts untersucht, mir aber sämtliche Namen der Täter, sowie die Strafmasse in der Nichteintretensverfügung genannt, ist aber der Meinung alles sei verjährt, das obwohl doch eigentlich die Unverjährbarkeit gelten sollte. Und sämtliche Versicherungen wollen seit den Unfallmeldungen plötzlich nichts mehr wissen, melden sich nicht, wollen nicht zuständig sein. Die Opferhilfe lehnte meine Gesuche ab, ich ging vor Bundesgericht und hab gewonnen(Das BG ist der Meinung, der Kanton habe gegen Bundesrecht verstossen), nun verzögert die Opferhilfe aber weiter. Der Schaden wurde in den letzten 2 Jahren immer grösser, nun bin ich Vollinvalide. Nun verzögert auch noch die 2.Säule alles, schon fast 8 Monate, die Betreibungen häufen sich, nun verliere ich bald meine Wohnung… Niemand fühlt sich verantwortlich, niemand ist zuständig, alles wird nur verzögert und verschlampt während dem die gesundheitlichen und finanziellen Schäden grösser und grösser werden. Wo bleibt die Justiz, wo ist der Schadenersatz, wo bleibt die Hilfe, wo bleibt die Entschädigung und die Genugtuung? Langsam wird in mir der Gedanke an Selbstjustiz immer präsenter! Muss man in der Schweiz die Täter etwa selber richten und eigenständig mit Gewalt Schadenersatz einfordern, selber für Ausgleich, Gerechtigkeit und Sühne sorgen? Müssen Opfer zuerst zu Tätern werden, damit man sie wahrnimmt?

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