Ranzoni: Weisung oder Massnahme

In einem bei sui generis (open access) publizierten Arbeit untersucht Luca Ranzoni einen faktisch weitgehend rechtsfreien Raum, in dem die Vollzugsbehörden unkontrolliert nach Gutdünken zu wirken scheinen:

Luca Ranzoni, Weisungen bei bedingtem Strafvollzug und deren Verhältnis zu Massnahmen.  in: sui-generis 2018, S. 77 ff.

Nach Kenntnisnahme des Abstracts interessieren sich vielleicht auch Strafverteidiger für Vollzugsfragen (natürlich nur die erfolglosen, die nicht nur Freisprüche erstreiten):

Weisungen im Zusammenhang mit bedingten Strafen bieten selten Anlass zur Diskussion. Sie sind seit jeher präsent, unbemerkt, fast vergessen. Dass das Weisungsinstitut von einem theoretischen Standpunkt nicht hinreichend durchdacht ist, zeigt sich an verschiedenen Stellen, nicht zuletzt in der oft unklaren Abgrenzung zu strafrechtlichen Massnahmen. Dieser Artikel soll einen Beitrag zur Klärung der Verhältnisse leisten.