Spekulation statt Beweis

Das Obergericht des Kantons Zürich hat einen Mann wegen mehrfach (direkt vorsätzlich) versuchten Mordes (in drei Fällen) und qualifizierter einfacher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren verurteilt. Opfer war seine Tochter kurz nach deren Geburt.

Das Bundesgericht kassiert den Entscheid als willkürlich und spekulativ, was es ausführlich begründet und wie folgt zusammenfasst (BGer 6B_330/2016 vom 10.11.2017, Fünferbesetzung).

Zusammenfassend erweisen sich die vorinstanzlichen Sachverhaltsfeststellungen, insbesondere zum subjektiven Tatbestand teilweise als willkürlich. Bei den isolierten Temesta-Abgaben von 4. und 21. Dezember 2011 sind bereits die Erwägungen in Bezug auf die Willenskomponente unvollständig und widersprüchlich. Zudem begründet die Vorinstanz eine allfällige Tötungsabsicht (Wollenskomponente) des Beschwerdeführers bei allen Taten überwiegend mit spekulativen Erwägungen (E. 3.4.4).

Hard cases make bad law?