Post about "BV 32"

Zu gieriger Fiskus

Das Bundesgericht kassiert eine Kostenauflage nach eingestelltem Strafverfahren (BGer 1B_497/2011 vom 30.11.2011). Die Vorinstanz auferlegte dem Beschwerdeführer Kosten und verweigerten ihm trotz Einstellung des Verfahrens die Entschädigung. Die Kosten sollten durch eingezogene Bankguthaben gedeckt werden. Das vorwerfbare Verhalten, das eine Kostenauflage auch bei Verfahrenseinstellung ermöglicht, erkannte die Vorinstanz in einem Verstoss gegen Art. 8 BetmG, der von den Strafbestimmungen nach Art. 19 ff. BetmG unabhängig sei. Diesen “Unterzug” stoppt nun das Bundesgericht: (more…)

In Abwesenheit freigesprochen

Das Bundesgericht bestätigt ein Urteil des Bundesstrafgerichts, das einen Beschuldigten (A.) freigesprochen hat, der am Verfahren nie teilgenommen hatte (BGer 6B_56/2011 vom 17.10.2011). Dass er vor Bundesstrafgericht amtlich verteidigt war, konnte sein rechtliches Gehör nicht ersetzen. Das Bundesgericht erinnert die beschwerdeführende Bundesanwaltschaft im Entscheid auch daran, dass sich der Konfrontationsanspruch nicht auf belastende Aussagen beschränkt, die für die Verurteilung massgeblich sind. Entscheidend ist einzig, dass der Zeuge mit seiner Aussage den Angeklagten belastet und dass das Gericht diese Aussage für die Begründung des Urteils verwendet: (more…)

Anspruch auf persönliche Konfrontation

Das Bundesgericht kassiert ein Urteil, mit dem ein Arzt wegen Schändung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt wurde (BGer 6B_324/2011 vom 26.10.2011). Als einziges Beweismittel dienten der Vorinstanz die bestrittenen Aussagen des Opfers. Der Arzt machte geltend,

[e]r sei nie direkt oder indirekt mit Y. (Beschwerdegegnerin 2) konfrontiert worden, obwohl deren Angaben zum Kerngeschehen widersprüchlich seien. Er wolle sich ein eigenes Bild über die Schilderung der Hauptbelastungszeugin machen. Denn darauf stütze sich der Schuldspruch. Es genüge nicht, dass sein Verteidiger den Einvernahmen habe beiwohnen und ihn orientieren können (E. 1.1).

Das Bundesgericht stimmt zu und verweist zunächst auf die Regel:

Im Regelfall ist das Fragerecht dem Beschuldigten und seinem Verteidiger gemeinsam einzuräumen. Die Mitwirkung des Beschuldigten kann für die Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Aussagen des Zeugen entscheidend sein, insbesondere wenn dieser über Vorgänge berichtet, an welchen beide beteiligt waren (Urteil 6B_45/2008 vom 2. Juni 2008 E. 2.4) (E. 1.2, Hervorhebungen durch mich).

Im konkreten Einzelfall stellt das Bundesgericht fest:

Der Beschwerdeführer erhielt während des gesamten Verfahrens nie Gelegenheit, den Einvernahmen wenigstens einmal direkt oder indirekt zu folgen. Dadurch konnte er weder den präzisen Wortlaut, die Reaktion, den Gesichtsausdruck noch die Körpersprache der Beschwerdegegnerin 2 wahrnehmen. Er durfte auch keine unmittelbaren Fragen an sie richten. Das sind Einschränkungen von grossem Gewicht (vgl. BGE 125 I 127 E. 8d S. 149 f. mit Hinweisen) (E. 1.3).

Die Opferrechte standen einer Konfrontation ebenfalls nicht entgegen: (more…)

Verfassung gleich dreifach verletzt

Das Appellationsgericht BS hat einen Beschwerdeführer wegen versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 11 Jahren verurteilt. Dabei hat es gemäss einem neuen Urteil des Bundesgerichts (BGer 6B_344/2011 vom 16.09.2011) die Verfassung gleich dreifach verletzt, und zwar in einer Art und Weise, die m.E. schwer verständlich erscheint:

In dubio pro reo: Die Vorinstanz hielt zwei Tatvarianten für möglich:

Die Vorinstanz geht von zwei Tatvarianten aus, weil sich das Geschehen betreffend die Schussabgabe beweismässig nicht zweifelsfrei erstellen lässt. Eine gezielte Schussabgabe in Richtung des Fliehenden wird ebenso für möglich erachtet wie das im Handgemenge unbeabsichtigte Auslösen eines Schusses (E. 2.2).

Das hinderte die Vorinstanz nicht, die für den Beschwerdeführer ungünstigere Variante als bewiesen zu qualifizieren: (more…)