Rayonverbot aufgehoben
Das Bundesgericht (BGer 1C_453/2009 vom 12.01.2010) kassiert ein Urteil der Walliser Behörden wegen unzulässiger antizipierter Beweiswürdigung. Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist ein von der Kantonspolizei ausgesprochenes Rayonverbot (gestützt auf die bis Ende 2009 geltenden Art. 24b und 24g BWIS, Art. 21c VWIS) mit folgendem Wortlaut:
Es ist Ihnen untersagt, sich 3 Stunden vor, während und 3 Stunden nach allen sportlichen Veranstaltungen im Wallis, in den auf den folgenden bezeichneten Gebieten (Rayons) aufzuhalten. Dieses Rayonverbot ist für die kommenden 12 Monate ab Datum des Entscheids gültig.
Der Beschwerdeführer bestreitet das Verhalten, das zum Rayonverbot geführt hat: (more…)