Post about "BWIS I"

Rayonverbot aufgehoben

Das Bundesgericht (BGer 1C_453/2009 vom 12.01.2010) kassiert ein Urteil der Walliser Behörden wegen unzulässiger antizipierter Beweiswürdigung. Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist ein von der Kantonspolizei ausgesprochenes Rayonverbot (gestützt auf die bis Ende 2009 geltenden Art. 24b und 24g BWIS, Art. 21c VWIS) mit folgendem Wortlaut:

Es ist Ihnen untersagt, sich 3 Stunden vor, während und 3 Stunden nach allen sportlichen Veranstaltungen im Wallis, in den auf den folgenden bezeichneten Gebieten (Rayons) aufzuhalten. Dieses Rayonverbot ist für die kommenden 12 Monate ab Datum des Entscheids gültig.

Der Beschwerdeführer bestreitet das Verhalten, das zum Rayonverbot geführt hat: (more…)

Hooliganismus

In der aktuellen Ausgabe des Amtsblatt Kanton Solothurn (Nr. 1-2 vom 09.01.2009, S. 18) ist der Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum “Konkordat gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen” abgedruckt. Das Konkordat enthält Regeln über die Zwangsmassnahmen, welche zur Zeit im BWIS enthalten,  wegen der erkannten Verfassungswidrigkeit aber befristet sind (vgl. dazu meine früheren Beiträge zu BWIS I). Was der Bundesgesetzgeber nicht darf, dürfen  hierzulande die Justiz- und Polizeidirektoren.

Das Konkordat enthält Zwangsmassnahmen (Rayonverbote, Meldeauflagen, Polizeigewahrsam bis zu 24 Stunden und Stadionverbote).

Vorbehältlich eines Referendums tritt das Konkordat für den Kanton Solothurn per 01.01.2010 in Kraft.

Respekt vor den Institutionen

Im Windschatten der Euro 08 und der politischen Stildiskussionen hat der Ständerat gemäss NZZ das weitere Vorgehen in Sachen BWIS I (vgl. insb. einen meiner früheren Beiträge) beschlossen. Die neue Justizministerin hat sich ebenfalls dafür ausgesprochen, für die offensichtlich verfassungswirdig in Kraft gesetzten Gesetzesänderungen eine Grundlage in der Verfassung nachzuschieben. Wie war das mit dem Respekt vor den Institutionen?

Von der Hooliganverordnung zum Hooligangesetz

Unlängst konnte ich darüber berichten, dass das Bundesgericht die Hooliganverordnung des Kantons Zürich teilweise für verfassungswidrig erklärt hat (vgl. meine früheren Beiträge hier und hier). Nun ist dem Tages-Anzeiger zu entnehmen, dass der Kantonsrat die aufgehobenen Bestimmungen per Dringlichkeitsgesetz ins Gerichtsverfassungsgesetz aufnehmen will:

Kritik an der Vorlage gab es heute bei der Beratung keine. Mit 164 zu 2 Stimmen beschloss der Rat, die Gesetzesänderung per sofort in Kraft zu setzen, wenn das Parlament sie am nächsten Montagnachmittag mit Zweidrittelsmehrheit gutheisst.

Auch wenn das Referendum ergriffen wird, gilt dann das Gesetz während der Fussball-Europameisterschaft, die vom 7. bis zum 29. Juni dauert.

Notrecht wegen ein paar Fussballspielen? Es lebe die Demokratie, es lebe der Rechtsstaat! (more…)