Post about "BWIS II"

BWIS II reduziert

Der Nationalrat ist heute auf die Vorlage “BWIS II reduziert” eingetreten. Hier ein paar Links dazu:

  • Amtliches Bulletin vom 14.09.2011
  • Zusatzbotschaft BWIS II reduziert
  • Entwurf BWIS II reduziert
  • Berichterstattung NZZonline
  • Ziel ist offenbar, unter dem Vorwand der Füllung der wichtigsten Lücken nun noch rasch Flickwerk durchzuboxen, bevor der Bundesrat dann Ende 2012 die bereits angekündigte Gesamtkodifikation vorlegen wird. Mit diesem auf das Notwendigste beschränkte Flickwerk werden übrigens nicht weniger als neun weitere Bundesgesetze (z.B. StGB, AHVG, IVG, KVG, etc.) geändert. Das sagt einiges aus über den ausser Rand und Band geratenen Zustand der Rechtssetzung.

    Meine früheren Beiträge zu BWIS finden sich hier.

    Gutachten zur Vorlage “BWIS”

    Swissblawg macht auf ein neu erschienenes Gutachten von Prof. Biaggini zur BWIS-Vorlage aufmerksam (Biaggini, Verfassungsrechtliche Abklärung betreffend die Teilrevision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (Vorlage “BWIS”), Gutachten vom Juni 2009, VPB 2009.14, 238 ff.). Die Regeste des Gutachtens lautet wie folgt:

    Das Gutachten gelangt zum Schluss, dass übergeordnetes Recht (BV, EMRK) dem Revisionsanliegen nicht prinzipiell entgegensteht.

    In Bezug auf die Besonderen Mittel der Informationsbeschaffung (Art. 18a ff. E-BWIS) genügt der Gesetzesentwurf den Anforderungen an eine grundrechtskonforme Ausgestaltung der Mittel noch nicht in jeder Hinsicht. Eine Nachbesserung ist insbesondere in folgenden Punkten geboten: (more…)

    BWIS II – Gutachter prüft Verfassungsmässigkeit der verfassungswidrigen Vorlage

    Die unsägliche BWIS II – Vorlage (s. meine früheren Beiträge) ist in der Wintersession des Nationalrats gescheitert. Der Rat trat gar nicht erst auf die Vorlage ein. Nun soll gemäss Tages-Anzeiger in einem externen Gutachten die Verfassungsmässigkeit der Vorlage geprüft werden. Aus dem Votum von BR Schmid:

    Wir haben jetzt, nachdem die Kommission beraten und mehrheitlich Rückweisung beschlossen hat, einen externen Gutachter damit beauftragt, das Ganze auch aus der Aussensicht nochmals zu analysieren. Dieses Gutachten wird in einem ersten Entwurf im Februar oder März vorliegen. Das Gutachten wird im Laufe des Frühjahrs an die Kommission weitergeleitet und eine Grundlage sein, um die Vorlage zu vertiefen. 

    Wieso muss gutachterlich geklärt werden, was auf den ersten Blick klar ist? Wieso muss zuerst ein Entwurf vorgelegt werden? Muss der Gutachter den Bundesrat fragen, ob er mit dem Entwurf einverstanden sei und ihn andernfalls nach den Wünschen des Bundesrats anpassen? Welcher Gutachter lässt sich auf ein solches Verfahren ein?

    Schmerzlicher Tiefpunkt der nationalrätlichen Debatte war m.E. das Votum ausgerechnet eines “freisinnigen” Solothurners:

    Auch wenn die SVP – wie wir auch! – die persönliche Freiheit und die freiheitliche Gesellschaft natürlich sehr hoch einschätzt, so müssen wir Sie doch darauf hinweisen, dass es hier nur um individuelle Freiheitseinschränkungen gehen kann (Hervorhebungen durch mich).

    BWIS II gefährdet?

    Laut einem aktuellen Beitrag des Tages-Anzeiger droht BWIS II in den eidg. Räten zu scheitern. Anlass zum Artikel ist, dass sich die Rechtskommission des Nationalrats am Donnerstag damit befassen soll. Anlass zur Hoffnung gibt zunächst, dass die Ratsflügel links und rechts die Vorlage eher ablehnen. Die “freisinnige” Präsidentin der RK-N, promovierte Juristin, gibt sich dagegen gemäss Tages-Anzeiger staatsmännisch, ja  entsprechend dem Selbstverständnis ihrer Partei (die eigentlich auch meine wäre) staatstragend:

    Für die Präsidentin der Rechtskommission, Gabi Huber (FDP, UR), ist die BWIS-Revision eine «Gratwanderung». Es gelte abzuwägen zwischen Eingriffen in die persönliche Freiheit und den Sicherheitsbedürfnissen des Staates.

    Als Glücksfall für die Gegner der Vorlage könnte sich entpuppen, dass der Bundesrat die Vorlage durch den Verteidigungsminister vertreten lässt. Danke!