Die auch hier geführte Diskussion um den Einsatz von Trojanern in der Strafverfolgung wird in der aktuellen Ausgabe des Jusletter um einen Beitrag von Hansjakob bereichert (Thomas Hansjakob, Einsatz von GovWare – zulässig oder nicht?, in: Jusletter 5. Dezember 2011). Er vertritt die überzeugend begründete Auffassung, dass der Einsatz von “GovWare” (wer etwas auf sich hält, spricht nicht mehr von “Trojanern” sondern eben von GovWare) mangels hinreichender gesetzlicher Grundlage im geltenden Recht unzulässig ist. Der Beitrag enthält auch eine Übersicht zu den laufenden Revisionsprojekten im Bereich der Überwachung, woraus hervorgeht, dass sich an der gegenwärtigen Rechtslage jedenfalls vor dem Jahr 2013 nichts ändern wird.
Nachdem das neue Polizeiaufgabengesetz PolAG offenbar auf breiten Widerstand stösst (s. meinen gestrigen Beitrag), hat der Nationalrat das neu aufgelegte Bahnpolizeigesetz verabschiedet (09.473). Diskussionen gab es bei der Frage, ob die Bahnpolizei mit Feuerwaffen auszustatten sei. Der Nationalrat will den Entscheid dem Bundesrat überlassen und schickt die Vorlage an den Ständerat.
In der Bahn treffe ich hauptsächlich auf das Grenzwachtkorps, das seine neuen Schengen-Kompetenzen zum Ärger der Kantone und der verdächtig aussehenden Pendler in den Zügen ausübt (vgl. dazu auch einen kürzlich erschienenen Beitrag in der NZZ sowie meine früheren Beiträge).
Wer in diesem Land noch einen Überblick über all die eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Einheiten (private und staatliche) mit polizeilichen Aufgaben hat, muss ein Genie sein. Man sollte vielleicht einmal eine entsprechende Aufstellung machen, bevor man über weitere polizeiliche Vorlagen spricht.
Heute endet die Vernehmlassung zum Polizeiaufgabengesetz des Bundes PolAG (vgl. meinen früheren Beitrag). Gemäss Tages-Anzeiger stösst der Entwurf vorwiegend auf Ablehnung, selbst bei der einst liberalen FDP. Lesenswert sind die meisten der Online-Kommentare beim Tagi.
Das EJPD hat gemäss heutiger Medienmitteilung den Vorentwurf eines neuen “Bundesgesetz über die polizeilichen Aufgaben des Bundes (Polizeiaufgabengesetz, PolAG) in die Vernehmlassung geschickt. Folgende Dokumente dazu sind online zugänglich:
Bereits ein kurzer Blick in den Vorentwurf lässt einen erstarren. Will man die Medienmitteilung oder den Erlasstitel als Verpackung der Vorlage ansehen, kann man nur von einer Mogelpackung sprechen. Ähnlich wie das inzwischen im politischen Prozess zerzauste Projekt BWIS II steht das PolAG ganz im Geiste eines masslos übersteigerten und durch keine Fakten begründeten Sicherheitsbedürfnisses, dem rechtsstaatliche Errungenschaften leichtfertig geopfert werden sollen.
Hier nur ein kleiner Auszug über eines von mehreren vorgesehenen Informationssysteme: [weiterlesen] »