Post about "StGB 42"

Zum Verhältnis von Strafen und Massnahmen

Das Bundesgericht heisst eine Laienbeschwerde in Fünferbesetzung aus mehreren Gründen gut. Die Vorinstanz hat bei den Sanktionen praktisch alles falsch gemacht. Hier zitiere ich nur eine Erwägung, die sich zum Verhältnis der bedingten Strafe und der Massnahme äussert, über das ich trotz mittlerweile fester Praxis auch schon gestolpert bin: (more…)

Strafaufschub zugunsten einer ambulaten Massnahme?

Das Bundesgericht bestätigt seine Rechtsprechung zum Verhältnis von Straf- und Massnahnmevollzug (BGer 6B_107/2011 vom 23.05.2011).

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts ist der Strafaufschub anzuordnen, wenn eine tatsächliche Aussicht auf erfolgreiche Behandlung durch den sofortigen Vollzug der ausgefällten Freiheitsstrafe erheblich beeinträchtigt würde. Die Therapie geht vor, falls eine sofortige Behandlung gute Resozialisierungschancen bietet, welche der Strafvollzug klarerweise verhindern oder vermindern würde. Dabei sind einerseits die Auswirkungen des Strafvollzugs, die Erfolgsaussichten der ambulanten Behandlung und die bisherigen Therapiebemühungen zu berücksichtigen, andererseits aber auch das kriminalpolitische Erfordernis, Straftaten schuldangemessen zu ahnden bzw. rechtskräftige Strafen grundsätzlich zu vollziehen. Wo ein Therapieerfolg wahrscheinlich ist, sollte nach der Praxis des Bundesgerichts – tendenziell – zunächst ärztlich behandelt werden. Ein Aufschub rechtfertigt sich aber nur, wenn die ambulante Therapie (ausserhalb des Strafvollzugs) im konkreten Einzelfall aktuelle und günstige Bewährungsaussichten eröffnet, die durch den Strafvollzug zunichte gemacht oder erheblich vermindert würden. Ein Aufschub muss sich folglich aus Gründen der Heilbehandlung hinreichend rechtfertigen (BGE 129 IV 161 E. 4.1 S. 162 f. mit Hinweisen) (E. 5.2).

Bedingter Vollzug trotz Vorstrafen

Das Bundesgericht erinnert in BGer 6B_989/2010 vom 07.04.2011 daran, dass für die Gewährung des bedingten Vollzugs gemäss Art. 42 Abs. 1 StGB nicht eine positive Prognose erforderlich ist, sondern lediglich das Fehlen einer ungünstigen Prognose.

Im konkreten Fall hat das Bundesgericht klar gestellt, dass einschlägige Vorstrafen allein den bedingten Vollzug nicht ausschliessen. (more…)

Bedingte Nebenstrafen

Ein kantonales Gericht hat einem Verurteilten nebst einer bedingten Geldstrafe als Hauptstrafe die Jagdberechtigung als Nebenstrafe verweigert (Art. 20 JSG). Strittig vor Bundesgericht (BGer 6B_17/2010 vom 06.07.2010) war, ob der Vollzug der Nebenstrafe bedingt aufgeschoben werden könne. Dass im revidierten Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuchs (AT StGB) im Rahmen des bedingten Vollzugs Nebenstrafen nicht mehr erwähnt werden, erachtete die Vorinstanz als qualifiziertes Schweigen, während der Beschwerdeführer darin eine ausfüllungsbedürftige Lücke sah. Das Bundesgericht folgt ihm: (more…)