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Strafverfolgung im Kanton Solothurn nicht akut gefährdet

Die Justizkommission des Solothurnischen Kantonsrats hat eine Medienmitteilung “Organisationsüberprüfung der Staatsanwaltschaft” publiziert. Das Wichtigste vorweg: Die Staatsanwaltschaft funktioniert “recht gut” und es liegen keine Befunde vor,

die darauf hinweisen würden, dass durch die Faktoren Strategie, Struktur, Potenzial oder Kultur der Staatsanwaltschaft die Durchführung der Strafverfolgung im Kanton Solothurn akut gefährdet wäre.

Würde man nun davon ausgehen, dass die Medienmitteilung in erster Linie “politisch korrekt” verfasst ist, könnte man mit etwas bösem Willen aus folgenden Passagen ein veritables Führungsproblem herauslesen:

In dieser Lage hat die Führungsspitze situationsbedingt einen eher autoritären, zentralistischen und regulatorischen Führungsansatz gewählt, der die Staatsanwaltschaft heute prägt. Die besondere Situation habe für den Übergang einen spezifischen Führungsstil gerechtfertigt. Obwohl – oder gerade weil – die Staatsanwaltschaft auch heute noch im Aufbau ist und immer noch eine „Baustelle“ darstelle, sei jetzt der Zeitpunkt gekommen, eine Konsolidierung vorzunehmen und die Staatsanwaltschaft in organisatorischer, betrieblicher und kultureller Hinsicht zu optimieren.

Hinsichtlich des Potenzials wird festgestellt, dass einerseits die personellen Ressourcen zu knapp bemessen seien und dass gleichzeitig das fachliche Potenzial suboptimal sei, einerseits wegen der ungenügenden Ausbildung und Erfahrung der Untersuchungsbeamten, andererseits wegen des weitgehenden Fehlens einer adäquaten Führungsausbildung bei den Leitungsfunktionen.

Ein wesentliches Optimierungspotenzial liege schliesslich im Bereich der Kultur: Die Aufgaben- und Rollenverteilung zwischen dem Oberstaatsanwalt und seiner Stellvertreterin wird als suboptimal bezeichnet. Zudem sei – nachdem die Übergangsphase einen situativ besonderen Führungsstil gerechtfertigt habe – ein Wandel von Kultur und Führungsstil angezeigt, welcher mit dem Projekt „Stawa Flow“ auch schon teilweise eingeleitet worden ist.

Ach ja, ein erster Beschluss, der einem oft anzutreffenden politischen Reflex zu entsprechen scheint, wurde auch bereits gefasst: eine zusätzliche Staatsanwaltsstelle.

Solothurner Staatsanwälte wollen mehr Lohn

Die Staatsanwälte des Kantons Solothurn sehen nicht ein, wieso sie gleich eingestuft werden wie die früheren Untersuchungsrichter. Sie begründen die entsprechenden Lohnforderungen gemäss Solothurner Zeitung (für Normalbürger nicht online) damit, dass sie nach dem neuen Strafverfolgungsmodell über höhere Strafkompetenzen im Strafverfügungsverfahren verfügen und die Anklage vor Gericht vertreten müssen, was freilich nur ausnahmsweise und in der Praxis selten zutrifft. Als Kunde der Staatsanwaltschaft möchte ich hier ein paar zusätzliche Lohnerhöhungsargumente ins Feld führen, die mindestens ebenso treffend sind:

  • Staatsanwälte dürfen nicht mehr Untersuchungshaft anordnen, sondern diese nur noch beantragen: Kompetenzverlustzulage.
  • Staatsanwälte werden öffentlich kritisiert: Frustzulage.
  • Staatsanwälte bzw. einzelne von ihnen sind trotz der Vereinfachungen im neuen Strafverfolgungsmodell überlastet, was niemand wirklich begreift: Stresszulage.
  • Staatsanwälte überhitzen im Zeitalter der Klimaerwärmung rascher: Hitzezulage.
  • Staatsanwälte werden von Verteidigern kritisiert: Qualitätszulage.

Abgesehen davon verlangen die Staatsanwälte neue Staatsanwälte, und zwar nicht nur, um ihrer Lohnklage noch mehr Gewicht zu verleihen. Offenbar können sie ihre Arbeitslast schlicht nicht bewältigen, obwohl mittlerweile Kanzleiangestellte und Gerichtsschreiber der Richterämter aushelfen (es lebe die Gewaltentrennung!). Im Januar 2007 hatte übrigens die Justizkommission noch verlauten lassen, es komme jetzt alles gut (s. meinen Beitrag).

Weiteres zum Thema: s. meine frühreren Beiträge hier, hier, hier und hier.

Hausdurchsuchung im Goetheanum

Nach einer Darstellung auf der Website des Goetheanum fanden am 6. März 2007 in Dornach umfangreiche Durchsuchungen und Beschlagnahmungen durch die Straatsanwaltschaft Solothurn statt. Aus der Darstellung:

Wie sich herausstellte, hatten Angehörige der Gruppierung „Gelebte Weihnachtstagung“ (GWT) bereits im Sommer 2006 eine Strafanzeige gegen die Mitglieder des Vorstandes eingereicht und darin den Vorwurf der Veruntreuung im Zusammenhang mit vergangenen Prozeßkosten erhoben. Dem ersten Durchsuchungsteam folgten zwei weitere, so daß bald über 40 Beamte im Archiv des Goetheanum, den Büros der Vorstandsetage sowie der Finanzbuchhaltung Akten sichteten, in Kisten verstauten, sowie Schubladen durchforsteten und Computerdaten kopierten. Das unwirkliche Treiben dauerte den ganzen Tag und die Mitarbeitenden fragten sich, wie eine Anzeige der bekannten Randgruppe den Anlaß für solch ein Aufgebot in solchem Ausmaß geben kann. Prof. Dr. Christian Brückner, der Anwalt des Goetheanum traf gegen 9.30 Uhr am Goetheanum ein und vermutete schon bald, daß die Durchsuchung in keinem Verhältnis zur Lage der Tatsachen stand. Parallel zur Durchsuchung wurden die Mitglieder des Vorstandes viele Stunden zu Fragen der Entscheidungswege und Details des Konstitutionsprozesses einzeln vernommen. In vielen Fragen spiegelte sich die Sichtweise der GWT wieder. Am Abend, als es am Goetheanum wieder still wurde, trafen nach und nach die Vorstandsmitglieder ein und berichteten von ihren Verhören. Es stellte sich heraus, dass die Fragen sich im wesentlichen darauf bezogen, ob die Vorstände persönlich für die Kosten in den Auseinandersetzungen um die Konstitution aufzukommen haben oder ob es legitim sei, dass sie von der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft bezahlt werden, obwohl sie in mancher gerichtlichen Auseinandersetzung nicht direkt als Beklagte angesprochen war. Aus diesem Zusammenhang ergab sich der Vorwurf der „ungetreuen eschäftsführung“ oder gar der „Veruntreuung“.

Die Effizienz der Staatsanwaltschaft Solothurn

Laut einer Medienmitteilung der Justizkommission vom 16. Januar 2007 darf festgestellt werden,

dass die Pendenzen zwischenzeitlich weitestgehend abgebaut worden sind und dass sich der Betrieb der Staatsanwaltschaft weiter konsolidiert hat.

Und weil nun alles so gut läuft, hat man beschlossen,

eine Prüfung der operativen Aspekte der Organisation durch einen externen Experten durchführen zu lassen. Auf Wunsch der Kommission ist das Departement bereit, sie miteinzubeziehen. Damit ist gewährleistet, dass die JUKO ihrer Aufgabe als Organ der parlamentarischen Oberaufsicht gerecht werden kann. Im Rahmen der Überprüfung, die unter Beizug von Andreas Lienhard, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht sowie geschäftsführender Direktor am Kompetenzzentrum für Public Management der Universität Bern, durchgeführt wird, soll nicht das Staatsanwaltschaftsmodell an sich in Frage gestellt werden, ebenso wenig kann die rechtsprecherische Tätigkeit der Staatsanwaltschaft Gegenstand sein. Hingegen sollen Organisationsstruktur und Abläufe der Staatsanwaltschaft kritisch beleuchtet und auf Optimierungsmöglichkeiten geprüft werden. Ziel der Kommission ist es, dass die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn möglichst zweckmässig organisiert werden und zielgerichtet arbeiten kann.