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strafprozess.ch

[Aktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht]
Apr
20
2008

No Responses

  1. Ich formuliere es allgemeiner: Der Glaube an Art. 16 Abs. 2 BV als Risiko.

  2. Unsere Medien betreiben ja schon lange Politik. Ich würde ganz klar sagen, dass sie nur noch Propagandaorgane sind. Wenn das ganze in Russland passieren würde, dann würden sich hier alle Medien aufregen, dass es dort keine Pressefreiheit gäbe.
    Wenn die Medien schon soviel Politik machen und gleichzeitig, verständlicherweise, dieses Maulkorbgesetz eine Gefahr für sie bedeutet, weshalb versuchen sie nicht, dieses Maulkorbgesetz abzuschaffen? Gründe gäbe es zuhauf. Ich meine es ist immerhin, wie zu Stalins Zeiten eine Gesinnungsprüfung. Also eine drastische Einschränkung der Meinungsfreiheit. Meinungsfreiheit ist die Voraussetzung für Demokratie. Was geschieht also, wenn Personen, die durch dieses Gesetz geschützt werden, versuchen die Macht in der Schweiz unmoralischerweise zu erlangen? Diejenigen, die es wissen, dürfen die anderen nicht warnen!
    Ich denke, ich weiss warum die Medien nicht aufschreien: Auch hier geht’s um Politik…

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