… berichtet heute fel. auf NZZonline. Über die mehr oder weniger vage definierten Erwartungen an einen Richter sagt er:
Ob diese erfüllt werden, lässt sich naturgemäss nicht messen, bleibt aber auch unerheblich, weil ohnehin keine Konsequenzen gezogen werden.
Ebenso wenig haben Richter Konsequenzen zu fürchten, wenn sie eindeutig gegen geltendes Recht verstossen (wie z.B. in BGE 1P.626/2001, indem die Beschwerdelegitimation verneint wurde, im Gegensatz zu BGE 1P.59/2003, 1P.236/2005 und 1P.534/2005).
Dies rührt auch daher, dass Bundesgerichtskorrespondenten wie Herr Felber über solche Amtsmissbräuche nicht berichten. Man könnte ja die Akkreditierung beim Gericht verlieren… Eine Hand wäscht die andere.
Insofern erweist sich der NZZ-Artikel als reine Heuchelei.