Unverhältnismässige Härte im Fall Ritzmann

In der vergangenen Woche hat der “renommierte Rechtsexperte” Markus Mohler (alle nennen ihn so) einen Staatsanwalt öffentlich des Amtsmissbrauchs bezichtigt (so jedenfalls NZZonline). Ein möglicher Amtsmissbrauch liege in der unzimperlichen Vorgehensweise der Polizei anlässlich einer Hausdurchsuchung und der anschliessenden Einvernahme durch den Staatsanwalt. Zudem sei der Staatsanwalt befangen, weil er der SVP angehöre und einen Blocher-Wahlkampf unterstützt habe.

Ich kann mich den Äusserungen Mohlers ja in den meisten Punkten durchaus anschliessen. Was Mohler aber nicht sagt, ist beispielsweise, dass

  • die Polizei die angeordneten Zwangsmassnahmen je nach Kanton völlig autonom durchführt und sich polizeitaktisch vom Staatsanwalt sicher nicht dreinreden lässt;
  • die Polizei keine dem Einzelfall angepasste Einsatzdoktrin zu kennen scheint. Es werden alle Beschuldigten unabhängig vom Delikt, das man ihnen vorwirft, gleich und damit fast immer völlig übertrieben hart behandelt (begleitete Morgentoilette, Handschellen, Gefangenentransporter, etc.);
  • die Rechtsprechung aufgrund der bekannten Fakten i.c. mit grosser Sicherheit nicht auf Befangenheit erkennen würde;
  • dass Staatsanwälte oft (und objektiv meist sogar richtig) “beraten”, dies aber in der Regel – anders als i.c. – nicht protokollieren.

Der Fall Ritzmann zeigt m.E., wie wenig die Öffentlichkeit (inkl. manche renommierte Rechtsexperten) von den heute gängigen Polizeimethoden weiss oder wissen will. Vielleicht kommt es aber auch nur auf die Protagonisten an, wie viel man wissen will und ob man sich darüber empören will.