Wenn man aus Gründen des guten Stils und neuerdings auch wegen der neu entdeckten Gewaltentrennung nicht mehr sagen darf was man denkt, umschreibt man das Gedachte und insinuiert.
Basierend auf diesen Vorabklärungen, musste die Bundesanwaltschaft zur Erkenntnis gelangt sein, ihre Zuständigkeit und ein hinreichender Verdacht auf eine strafbare Handlung seien gegeben, denn sonst hätte sie die – Aussenstehende auch heute noch abenteuerlich anmutenden – Beschuldigungen nicht weiter verfolgen dürfen.
Irgendwann im Herbst 2003 muss dann bei der Bundesanwaltschaft unter Leitung von Valentin Roschacher die Erkenntnis gereift sein, Holenweger sei des Verbrechens der Geldwäscherei dringend verdächtig und es liege Flucht- oder Kollusionsgefahr vor. Nur unter diesen Voraussetzungen darf der Haftbefehl vom Bundesanwalt erlassen werden.
Für die Bundesanwaltschaft (BA) musste sich durch die Ermittlungsergebnisse der Anfangsverdacht verdichtet haben. Denn nur dann durfte sie den nächsten Schritt unternehmen, den Fall also an das Eidgenössische Untersuchungsrichteramt (URA) weiterleiten.
Was damit insinuiert wird ist offensichtlich: Holenweger kann so unschuldig nicht sein und Roschacher hat nur seine Pflicht getan. Genauso versteht es jedenfalls der erste Leserkommentar auf der NZZ-Homepage:
Der berüchtigte Ramos hatte lediglich den heissen Tipp geliefert, der den Bundesanwalt auf Holenwegs Spur gebracht hatte. Den Verdacht gegen den „unbescholtenen Bürger“ zu überprüfen, war dessen gesetzliche Pflicht. Ein Verdacht, der sich offensichtlich erhärtete. Und ein Verfahren, das dazu führte, dass Rorschacher gehen musste.
Es darf an dieser Stelle daran erinnert werden, dass die Bundesanwaltschaft und ihre Chefs (nicht nur Roschacher) nun wahrlich nicht erst im Zusammenhang mit Holenweger/Ramos kritisiert wurden (vgl. etwa meine früheren Beiträge hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier oder hier). Richtig ist allerdings auch, dass der Bundesstrafprozess nicht effizient ist und die Kritik an der BA auch systembedingt ist.