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strafprozess.ch

[Aktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht]
Sep
28
2009

3 Responses

  1. Wenn ich richtig gerechnet habe, war die Tat nach schweizer Recht 1993 verjährt. Damals gab es kein Auslieferungsabkommen mit den USA (dieses ist erst seit 1997 in Kraft). Galt 1993 für die USA das IRSG (welches keine Auslieferung bei Verjährung vorsieht)?

  2. Es geht ja *heute* um die Auslieferung, nicht 1993. Heute ist meines Wissens kein Verjährungsvorbehalt vorgesehen. Das wäre wohl Pech für Polanski.

    Ganz raffiniert finde ich ja den Lösungsansatz von NR Vischer, einen geständigen aber flüchtigen Angeklagten vor der Einreise vorzuwarnen, um zu vermeiden, dass man ihn verhaften müsste. Diese Idee hatte schonmal jemand – und hat sie als Begünstigung nach Art. 305 Abs. 1bis unter Strafe gestellt. Wahrlich ein Geniestreich von Herrn Vischer. Si tacuisses, philosophus manisses.

  3. Schön immerhin, dass sich Blocher und Vischer in einer Sache mal einig sind (nämlich dass man Polanski hätte warnen sollen, um sich den “Mais” zu ersparen. Denn darum geht es uns ja vordringlich).

    (es wäre übrigens oben “mansisses”)

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