Verdeckte Fahndung in der NZZ

In der gestrigen Ausgabe brachte es die verdeckte Fahndung auf die Titelseite der NZZ. Was teilweise unkritisch als Erfolgsgeschichte dargestellt wird, erweist sich bei näherem Hinsehen als Bankrotterklärung des Drogenstrafrechts und der Zwangsmassnahmen, die primär im Zusammenhang mit Drogendelikten ausgebaut und eingesetzt werden.

Die etwas wirren Beiträge der NZZ gipfeln aber in einer Kritik an der Rechtsprechung des Bundesgerichts und folgendem Zitat:

Selbst überführte Täter konnten nicht mehr belangt werden (NZZ vom 11.07.2016, 1).