Verkehrte Welt in Bern?

In einem Berufungsverfahren vor Obergericht des Kantons Bern plädiert die Verteidigung gemäss NZZonline auf schuldfähig, die Anklage auf schuldunfähig. Der Grund liegt darin, dass wir nicht nur die absoluten Straftheorien aufgegeben haben, sondern und je länger je mehr auch vom Schuldstrafrecht abwenden. Es wird nicht mehr bestraft, sondern sanktioniert. Die Sanktion setzt keine Schuld voraus, sondern eine Diagnose. Diese stellt der Psychiater, der dann auch gleich das Risiko “misst”.