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strafprozess.ch

[Aktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht]
Sep
30
2009

2 Responses

  1. Die Abweisung der unentgeltliche Prozessführung aufgrund der Aussichtslosigkeit überzeugt nicht. Doch erachte ich die Argumentation des Bundesgerichts als überzeugend, wenn es festhält, der Beschwerdeführer hätte die Gelegenheit, den Haftentscheid anzufechten. Auf Vernehmlassung hat das BGer wohl aufgrund des Grundsatzes verzichtet “Was ich nicht weiss, macht mich nicht heiss”.

  2. Wobei es gilt zu bemerken, dass die Nichtigkeit an keine Frist gebunden gebunden sein kann. Doch ich frage mich, was “Nichtigkeit” im strafrechtlichen Sinn bedeutet.

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